Allgemeinmediziner
In erster Linie ist es die Aufgabe eines Allgemeinmediziners, die gesundheitliche Grundversorgung des Patienten abzudecken und bei alltäglichen Gesundheitsbeschwerden entsprechende Medikamente und/oder Anwendungen zu verordnen. Zusätzlich aber fungiert der Allgemeinmediziner auch als Verbindungsglied zwischen Fachspezialisten und Patient und hat die Möglichkeit, längerfristige Therapien und dauerhafte Betreuung in Rücksprache mit dem Facharzt durchzuführen. Zudem ist es einem vertrauten Allgemeinmediziner durch seine Integration in das Leben des Patienten möglich, passende Gesundheitsberatung, gezielte Zuweisung zu Spezialisten und auch die Koordination aller gesundheitsrelevanten Komponenten für einen Patienten anzubieten.
Grundsätzlich werden alle gängigen Verordnungen und auch Untersuchungen des Allgemeinmediziners von den Krankenkassen getragen. Da der Übergang eines Allgemeinmediziners zum Facharzt jedoch gesetzlich nicht klar definiert ist, ist somit auch die Abrechnungsmöglichkeit der Leistungen bei den Krankenkassen nur durch Leistungskataloge gegeben. Aus der Schwierigkeit dieser Definition heraus ist für eine Weiterbehandlung durch bestimmte Fachärzte eine Überweisung des Patienten durch den Allgemeinmediziner nötig.