Berufskrankheiten
Typische Berufskrankheiten sind unter anderem Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats. Diese Krankheiten entstehen meist in lang andauernden Prozessen die sich auf teilweise unbekannte Ursachen beruhen. Berufskrankheiten sind diejenigen, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnen. Die Krankheiten werden nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch Einwirkungen verursacht. Diese werden durch Personengruppen durch ihre Arbeit erhöht. Die vorhandene Krankheit muss nicht mit dem erlernten Beruf zu tun haben, sondern auch mit der Tätigkeit, die man in Moment ausübt. Jeder hat das Recht eine Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Jedoch wäre es ratsam, den behandelnden Arzt darum zu bitten. Die Berufsgenossenschaft ist eine selbst verwaltende Institution. Es gibt eine Selbstverwaltung die ehrenamtlich damit tätig ist. Wer sich unsicher ist, ob seine Erkrankung unter eine Berufskrankheit fällt, der ist am besten damit beraten, den Berater seiner Krankenkasse anzusprechen, da diese hier meist eher auf dem neuesten Stand sind als zum Beispiel der Hausarzt.