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Berufskrebs

Einige Krebserkrankungen können durch das Berufsfeld entstehen. Daher der Begriff Berufskrebs (BK). Ursachen dafür können die Fremdkörper oder radioaktive Strahlungen sein. Dies kann bei Berufen wie Glasherstellung, bei der PVC-Herstellung oder auch in der chemischen Industrie auftreten.

Diese treten in Organen auf, dessen Anerkennung eines Berufskrebses erfolgen kann. Der Arzt, der dafür zuständig ist, muss überprüfen, ob diese Krebserkrankung in der Liste steht. Außerdem muss herausgestellt werden, ob der Patient an seinem Arbeitsplatz mit krebserregenden Stoffen belastet worden ist. Bestätigt sich dieser Verdacht, erfolgt anschließend eine ärztliche Meldung mit dem grünen Vordruck "Grünmeldung" an die Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft (BG), muss erst einmal den Ingenieur des Technischen Aufsichtsdienstes (TAD) prüfen lassen, ob sie krebserregende Stoffen beinhaltet haben. Diese Belastung liegt meist 20 bis 30 Jahre zurück. Der Patient kann selbst Nachforschungen anstellen und diese als Verdacht auf eine Berufskrankheit melden. Durch Betrieb oder bei der Gewerkschaft, kann diese Adresse erfragt werden.

Die Anerkennung oder Ablehnung der Krankheit erfolgt durch einen Gutachter. Dieser richtet sich nach Höhe der Funktionseinbuße richtet. Sie wird durch Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgedrückt. Von dem staatlichen Gewerbearzt sowie von der Berufsgenossenschaft wird das Gutachten überprüft. Wird diese Anerkennung abgelehnt, kann der Patient Widerspruch einlegen und anschließend klagen. Zum Erfolg kann diese Klage führen, wenn ärztliche Gutachter unterschiedliche Meinungen dazu haben.