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Aloe Vera

Woher genau die Wüstenlilie kommt, wie die Aloe Vera mit deutschem Namen bezeichnet wird, weiß niemand genau. Die Geschichte dieser Pflanze reicht lange zurück und aus vielen Ländern der Erde hört man von ihrer heilsamen Wirkung für den menschlichen Körper. Vor einigen Jahren hat die Aloe Vera dann auch bei uns einen nahezu beispiellosen Siegeszug angetreten und wird in vielen Heilmitteln verwendet und auch oft von Heilpraktikern empfohlen. Doch was macht diese Pflanze eigentlich aus, die inzwischen einen solchen Weltruhm erlangt hat?

Aloe Vera: Was wirkt denn nun so heilsam?

Das Zauberwort heißt hierbei Acemannan. Dieser Wirkstoff bringt gleich vier wichtige Wirkungen für den Körper mit sich und macht die Aloe Vera deshalb nicht nur in Heilmitteln als Inhaltsbeigabe sehr beliebt, sondern auch für Produkte der Kosmetik. Dabei wirkt Acemannan sowohl antimykotisch als auch antiviral und antibakteriell. Zugleich hat es eine aktivierende Wirkung auf das Immunsystem und stärkt den Körper so, wenn eine Erkrankung wie zum Beispiel eine Erkältung vor der Tür steht und anklopft.

Zusätzlich zu diesen heilsamen Wirkungen aufgrund des in der Wüstenlilie enthaltenen Acemannan bringt die Aloe Vera weitere, für den Körper sehr wichtige Inhaltsstoffe mit. Dies sind auf der einen Seite Mineralstoffe, dazu kommen einige Vitamine sowie Aminosäuren.


Eine Pflanze – viele verschiedene Anwendungsgebiete

Ein großer Vorteil der Aloe Vera ist außerdem, dass die Inhaltsstoffe sowohl äußerlich als auch innerlich angewendet werden können – je nach Produkt, in dem sie verwendet werden und je nach Anwendungsgebiet. Verwendet wird dazu immer der Presssaft der Aloe Vera, der aus dem Mark oder der Blattrinde der Pflanze stammt.

Genau dieser hat für viele Beschwerden eine heilsame Wirkung. Ob Prellungen, Entzündungen, kleine Schnittwunden, die Stärkung des Immunsystems und vieles andere mehr, die Aloe Vera ist inzwischen in vielen Heilmitteln zu finden. Dennoch ist die Wirksamkeit des in der Wüstenlilie enthaltenen Acemannan immer noch nicht durch durch Forschungsergebnisse belegt worden. Dies hat zur Folge, dass die Aloe Vera und ihre vielfältigen Wirkungen zwar als Heilmittel verkauft werden dürfen, da dies kein geschützter Begriff ist, nicht aber als Arzneimittel, die eine klare gesetzliche Vorgabe haben. Trotzdem: Die Aloe Vera ist unbestritten in den vergangenen Jahren als Sieger in der Naturheilkunde hervor getreten und ist in diesem Bereich als Behandlungsmittel sehr wichtig geworden.


Die Schulmedizin hat die Weisheit auch nicht mit Löffeln gegessen!

Und hier zeigt sich, dass die Naturheilkunde, die seit vielen Jahrzehnten – leider – abseits steht von der Schulmedizin, zumindest in unserem Land, andere Maßstäbe ansetzt, als die Gesetzgeber es tun. Die Heilkunde neben der gängigen Medizin ist jedoch ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems, auch wenn dies oft nicht so gesehen wird. Viele Krankheiten, die von der Schulmedizin mit harten „Bandagen“ angegangen werden, werden in der Naturheilkunde viel sanfter behandelt. Eine der Anwendungen ist dabei die Aloe Vera, sie sich in vielen Produkten, darunter Salben und Tinkturen zur äußerlichen Anwendungen sowie Tropfen zum Einnehmen und vieles mehr finden lässt inzwischen.

Doch wer bezahlt eigentlich für eine Behandlung mit Aloe Vera?

Leider gibt es auch immer Nebenwirkungen wie Beschwerden des Magen-Darm-Traktes zu vermelden. Jedoch kann dabei nicht gesagt werden, ob diese direkt auf die Aloe Vera zurückgehen oder ob sie nicht vielmehr eine unerwünschte Eigenschaft des verwendeten Produktes ist. Wenn Nebenwirkungen auftreten, ist es immer gut, das eingenommene oder äußerlich angewendete Mittel bis auf Weiteres erst einmal abzusetzen und einen Naturheilkundler, zum Beispiel einen Heilpraktiker, aufzusuchen, um sich einen entsprechenden Rat einholen zu können. Diese Beratung und Behandlung wird von manchen Privaten Krankenversicherungen bezahlt, sie sind jedoch keine Leistung des zum 1. Januar 2009 eingeführten Basistarifs der Gesetzlichen Krankenkassen und der PKV. Als Zusatzleistung kann eine Heilpraktiker-Behandlung, das gleiche gilt übrigens für eine Behandlung von einem Mediziner der TCM, der Traditionellen Chinesischen Medizin, jedoch durch eine Private Zusatzversicherung (und hier den Link setzen zum Punkt „Zusatzversicherung, Private) abgedeckt und dadurch auch von der jeweiligen Versicherung als Teilkostenzuschuss oder Vollkosten übernommen werden. Produkte, welche Bestandteile der Aloe Vera enthalten, werden jedoch nicht von den Krankenversicherungen übernommen, da diese keine Medikamente im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind. Dies sollte einem im Vorfeld bewusst sein. Dennoch zahlt man für Aloe Vera-Produkte nicht die Welt, es kommt dabei immer auch auf den Hersteller an.