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Heilpraktiker-Ausbildung

Anders als bei den gesetzlichen geregelten Prüfungen für den handwerklichen Bereich oder bei IHK-Berufen gibt es keine Regelung für die Ausbildung zum Heilpraktiker und zum Heilpraktiker für Psychotherapie. (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktiker für Psychotherapie“) Nur die Zulassungsprüfung bei den Gesundheitsämtern ist rechtlich geregelt - und die Durchführung der Berufsausübung des Heilpraktikers. Dadurch gibt es sehr unterschiedliche Schulen für Heilpraktiker, und auch sehr unterschiedliche Ausbildungsrichtungen und Ausbildungswege.

Wer jedoch sicher gehen möchte, dass eine Heilpraktiker-Schule gut ist, sollte darauf achten, dass die Schule Mitglied ist in einem der fünf verschiedenen deutschen Berufsverbände und Fachverbände für Heilpraktiker. Diese sind: Der FDH und der FH, der FVDH und der UDH sowie der VDH. Außerdem gibt es die Deutschen Heilpraktikerverbände, die DDH, die ein Gemeinschaftsverband der fünf genannten Heilpraktiker-Verbände sind.

Wer übrigens keine Heilpraktiker-Schule vor Ort hat, der kann auch darüber nachdenken, einen Fernkurs zu belegen. Eine solche Ausbildung wird von vielen Schulen inzwischen angeboten, und auch Fernschulen bieten diese Möglichkeit an. Die Zulassung zum Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie geht jedoch auch im Falle einer Fernausbildung nur über den Weg des Gesundheitsamts.

Natürlich ist es immer empfehlenswerter, seine Ausbildung zum Heilpraktiker vor Ort zu machen, um dort auch die Möglichkeit zu bekommen, mehr Praxis zu erlernen und anwenden zu können. Gerade beim eigentlichen Heilpraktiker, (hier den Link setzen zum Punkt „Heilpraktiker“) der ja nur körperlich behandelt, ist dies sehr wichtig, da Akupunktur und andere Heilmaßnahmen erst geübt werden wollen, bevor sie am Patienten direkt angewendet werden können. Zumindest wäre dies sehr wünschenswert.

Da die Ausbildung zum Heilpraktiker und zum Heilpraktiker für Psychotherapie nicht rechtlich geregelt ist, sondern nur die Zulassung für die beiden Heilberufe, gibt es auch kein einheitliches Ausbildungsprogramm – und damit auch keine einheitlichen Preise dafür. Die Kosten variieren sehr stark, auch verlangen manche Schulen für Heilpraktiker den vollen Ausbildungsbetrag auf einmal, andere hingegen können monatlich bezahlt werden, hier meist jedoch mit einem Grundbetrag, der auf jeden Fall vorher zu entrichten ist. Dies ist übrigens vergleichbar mit der Grundgebühr bei einer Fahrschule. Die Grundgebühr muss auf jeden Fall bezahlt werden und wird nicht zurück gezahlt, wenn man sich dann doch gegen eine Ausbildung entscheidet oder das Ausbildungsinstitut wechseln möchte. In bestimmten Fällen können jedoch die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker oder zum Heilpraktiker für Psychotherapie von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür fragen Sie am besten bei dem für Sie zuständigen Finanzamt nach.