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Auslandskrankenversicherung

Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hat Grenzen. Das gilt umso mehr, wenn es um Behandlungen im Ausland geht. Wenn ein Vertrag mit dem entsprechenden Land besteht, in der Regel die EU-Staaten, werden die Kosten maximal bis zu der Höhe übernommen, die auch in der Bundesrepublik üblich sind. Alles darüber hinaus, muss selbst bezahlt werden oder wird über eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt.

Führt die Reise aber zum Beispiel in die USA, nach Australien oder Kanada, besteht überhaupt kein Versicherungsschutz über die Krankenkasse. Auch für diese Fälle gibt es Auslandskrankenversicherungen. Sie übernehmen – abhängig vom gewählten Tarif – sämtliche Kosten, auch für Krankenhausaufenthalte, die Behandlung als Privatpatient und einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat – teilweise auch dann, wenn der Transport aus medizinischer Sicht als sinnvoll angesehen wird.

Unterschieden wird bei Auslandskrankenversicherungen vor allem nach dem Zeitraum, für den der Vertrag geschlossen wird. Bei Versicherungen für den Urlaub, so genannte Reiseversicherungen, sind maximal sechs Wochen im Jahr abgesichert. Langfristige Verträge die bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten oder Auslandssemestern nötig werden, können über mehrere Jahre oder auch unbegrenzt abgeschlossen werden.