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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand des Einkommens berechnet, sind allerdings nach oben hin durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Wenn das Einkommen oberhalb dieses gesetzlich vorgegebenen Grenzwertes liegt, der für die Kranken- und Pflegeversicherung jedes Jahr neu festgelegt wird, müssen nur bis zur Bemessungsgrenze Beiträge gezahlt werden. Dann ist der maximale Beitrag, den die gesetzlichen Kassen verlangen dürfen, erreicht.

2009 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.675 Euro im Monat bzw. 44.100 Euro im Jahr. In 2010 steigt dieser Wert auf 3,750 Euro bzw. 45.000 Euro. Um die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze zu verdeutlichen, hier ein Beispiel: Wer 2009 48.000 Euro verdient, muss für 44.100 Euro Beiträge an die Krankenkasse abführen, alles darüber wird nicht Berechnung einbezogen.

Für die private Krankenversicherung spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle. Hier zählt die Versicherungspflichtgrenze. Beide Werte waren bis zum Jahr 2002 deckungsgleich. Seit 2003 handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Grenzwerte.