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Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld löste 1986 das so genannte Mutterschaftsurlaubsgeld ab und wurde für Kinder gezahlt, die nach dem 1. Januar 1986 geboren wurden. Seit 2007 gibt es anstelle des Erziehungsgeldes das Elterngeld. Das Erziehungsgeld wurde als Ausgleichsleistung konzipiert, um den Einkommensausfall des Elternteils zu kompensieren, der hauptsächlich für die Erziehung des Kindes zuständig war. Um den Anspruch auf Erziehungsgeld aufrecht zu erhalten, durfte maximal 19 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei Schülern und Studierenden mit Kindern galt diese Einschränkung nicht, wenn sie ihrer Schul- oder Berufsausbildung nachgingen.

Gezahlt wurde das Erziehungsgeld bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Auf Wunsch konnte das Elterngeld auch auf ein Jahr beschränkt werden. In dem Fall wurden 450 Euro im Monat ausgezahlt. Ansonsten galt: Bis zum sechsten Monat betrug das Erziehungsgeld 300 Euro pro Monat. Ab dem siebten Monat erfolgte eine Staffelung, abhängig vom Einkommen. Um überhaupt Anspruch auf Erziehungsgeld zu haben, durfte das Einkommen nicht oberhalb fester Einkommensgrenzen liegen. Neben dem Bundeserziehungsgeld gab es in einigen Bundesländern auch Landeserziehungsgeld, das nach dem zweiten Geburtstag des Kindes gezahlt wurde.