Krankengeld
Das Krankengeld wird gezahlt, sobald ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten feststellt oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt nötig wird. Innerhalb der ersten sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn fortzuzahlen. Anschließend greift das Krankengeld. Es bemisst sich am Einkommen und wird über den Paragraphen 47 des Sozialgesetzbuches V geregelt. Ausgezahlt werden 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes, maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Berücksichtigt werden dabei auch etwaige Einmalzahlungen, die vor der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren beschränkt. Gerechnet wird vom dem Tag an, seit dem die Arbeitsunfähigkeit besteht – damit wird das Krankengeld im Höchstfall 72 Wochen gezahlt, berücksichtigt man die Lohnfortzahlung. Privat Krankenversicherte können ein Krankengeld über 100 Prozent des Nettoeinkommens versichern.