Krankenhaustagegeld
Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt, sobald der Kunde stationär in einem Krankenhaus oder in einer Klinik behandelt werden muss. Vereinbart wird ein fester Tagessatz für jeden Tag, den man im Krankenhaus verbringt – auch sonn- und feiertags. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem gewünschten Krankenhaustagegeld und dem Alter des Versicherten. Eine zeitliche Begrenzung der Leistung gibt es nicht.
Die Verwendung des Geldes, das steuerfrei ausgezahlt wird, steht dem Versicherten frei. In der Regel wird eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen, um die laufenden Kosten zu decken, die durch den Krankenhausaufenthalt verursacht werden. Zum Beispiel, wenn eine Haushaltshilfe eingestellt oder im eigenen Betrieb für eine Ersatzkraft gesorgt werden muss. Aber auch die Fahrtkosten der Angehörigen, die Kinderbetreuung, Telefon- und TV-Gebühren in der Klinik, Rooming-In – sofern es nicht medizinisch notwendig und damit ohnehin kostenfrei ist – oder die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 280 Euro können über das Krankenhaustagegeld finanziert werden. Ein Kostennachweis ist hierfür nicht erforderlich.