Krankenversicherung in Deutschland

Genau aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber in Deutschland vor, dass jeder Bürger über eine Krankenversicherung verfügen muss. Angestellte, Hilfsbedürftige usw. sind sogar gesetzlich pflichtversichert. Sie können den gesetzlichen Versicherungsschutz, der immer mehr zur Grundsicherung wird, jedoch mithilfe von privaten Zusatzversicherungen optimieren. Wer nicht gesetzlich pflichtversichert ist, muss sich in Deutschland privat krankenversichern. Welche Assekuranz und welchen Leistungsumfang man dabei wählt, spielt für den Gesetzgeber jedoch keine Rolle.

Viele Deutsche würden der privaten den Vorrang vor der gesetzlichen Krankenversicherung geben, wenn sie die Wahl hätten. Ursache dafür ist die wachsende Unzufriedenheit mit den gesetzlichen Kassen: Die privaten Assekuranzen sind u.a. dafür bekannt, dass sie einen deutlich größeren Leistungsumfang für einen häufig geringeren Beitrag bieten. Leistungen wie Chefarztbehandlung und Privatzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt lassen die private Krankenversicherung ebenso attraktiv erscheinen wie eine umfassende Erstattung von Zahnbehandlungskosten. Dabei vergessen Viele jedoch, dass diese Leistungen nicht kostenlos gewährt werden: Wer ein Höchstmaß an Absicherung und Leistungserstattung wünscht, muss auch höhere Beiträge in Kauf nehmen – und die sind im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung nicht gedeckelt. In der privaten Krankenversicherung selbst kann man wählen zwischen dem wenig attraktiven Basistarif und einer Vollversicherung.