Man sollte meinen, dass es den Krankenkassen derzeit alles andere als gut geht. Hierauf lässt insbesondere der Zusatzbeitrag schließen, den mehrere Krankenkassen angekündigt und zum Teil bereits eingefordert haben. Einige Krankenkassen sehen sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sie in großer Finanznot stecken. Allerdings darf man dies nicht auf alle Kassen übertragen - insgesamt haben sie im vergangenen Jahr nämlich satte Überschüsse erzielt.
Mehrere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder die Innungskrankenkassen haben zusammen einen Milliardenüberschuss erzielt. So mancher Kassenpatient wird daher aufatmen, weil er vorerst keinen Zusatzbeitrag zu befürchten hat.
Allerdings wäre es falsch, die Welt durch eine rosa Brille zu betrachten. Denn insgesamt lastet auf den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung ein immens hoher Druck. Experten gehen davon aus, dass etliche Kassen im Lauf dieses Jahres den Gürtel deutlich enger schnallen müssen. Einige der Kassen, die große Überschüsse ausgewiesen haben, müssen dem Gesundheitsfonds danken, an welchem sie sich bedient haben.
Alles in allem ist damit zu rechnen, dass die Krankenkassen in Zukunft an der Beitragsschraube drehen müssen - entweder indem die Beitragssätze erhöht werden oder indem es zur Erhebung von Zusatzbeiträgen kommt. Ebenso besteht weiterhin das Risiko, dass die Leistungskataloge noch stärker zusammengestrichen werden.
Wer diesen Gefahren entrinnen möchte, setzt besser auf die private Krankenversicherung. Die PKV bzw. die privaten Versicherer sind finanziell deutlich besser gestellt, weil sie für ihre Mitglieder finanzielle Rücklagen bilden müssen und somit auch in Zukunft ein umfassendes Spektrum an Leistungen sowie stabile Beiträge bieten können.
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Christiane am 8. März 2010 · Kein Kommentar
Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG schafft die Qualitätsanforderungen der Versicherungsnehmer „sehr gut“. Schon zum achten Mal in Folge haben die Experten der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur die Bewertung (A+) an den privaten Krankenversicherer vergeben. In drei von fünf Teilbereichen des Ratings erreichte die Nürnberger die Bestnote „exzellent“. Als „exzellent“ sieht ASSEKURATA zum Beispiel die Beitragsstabilität. So liegt der Anpassungssatz der Nürnberger im Sechsjahresdurchschnitt stark unter der sogenannten medizinischen Inflation. Dies beschreibt die jährlichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen infolge des medizinischen Fortschritts und der steigenden Lebenserwartung. Hohe Mittel kann die Nürnberger für Zwecke der Beitragsstabilisierung zurückstellen. Ebenfalls als „exzellent“ bewertet sind die Sicherheit und der Erfolg des Unternehmens. Dabei werden die hohe Eigenmittelausstattung und die sicherheitsorientierte Kapitalanlage der Gesellschaft besonders gelobt - sie übersteigen die Anforderungen immens.
ASSEKURATA kann darüber hinaus bestätigen, dass die Kunden mit der Nürnberger sehr zufrieden sind. In dem Tarif TOP wird „ein sehr flexibles und preislich gut positioniertes Produkt” angeboten. Der 2009 lancierte Hausarzttarif ist durch seine „kostensteuernden Elemente insbesondere für gesundheitsbewusste Personen“ sehr interessant. In einer Kundenbefragung waren 98,5 Prozent der Kunden mit dem Leistungsversprechen der Gesellschaft zufrieden bis vollkommen zufrieden.
So schaffte es die Nürnberger Kranken, die zur NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gehört, im Geschäftsjahr 2009 1.700 Kunden in der Vollversicherung hinzuzugewinnen.
Wegen eines dynamischen Jahresschlussgeschäfts 2009 wird auch in diesem Jahr die NKV von zweistelligen Zuwächsen bei Neuzugang und Beitrag ausgegangen.
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Heutzutage wird den Vorsorgeuntersuchungen eine sehr große Bedeutung zugemessen. Dank ihnen ist es möglich, schwerwiegende Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und somit ggf. Schlimmeres abzuwenden. Deshalb sollten erwachsene Versicherungsnehmer die Möglichkeit nutzen und sich diesen Untersuchungen unterziehen.
Doch gerade im Bereich der privaten Krankenversicherung kommt es häufiger vor, dass Versicherungsnehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Dies liegt nicht am fehlenden Interesse, sondern vielmehr an der Beitragsrückerstattung: Sollte man den Versicherer zur Kasse bitten, entfällt der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung. Dementsprechend werden nur die medizinischen Leistungen in Anspruch genommen, die wirklich erforderlich sind – zugleich werden diese Leistungen dann aus eigener Tasche beglichen.
Allerdings muss diese Vorgehensweise nicht zwingend sein. Wer in die PKV wechseln möchte, sollte bei der Anbieterwahl darauf achten, dass eine Übernahme der Vorsorgeuntersuchungen durch den Versicherer gewährleistet ist – und zwar ohne Verlust der Beitragsrückerstattung. Mittlerweile gibt es mehrere Versicherungsunternehmen, die ihren Mitgliedern diese Leistung anbieten: Die Kosten, die aus den Vorsorgeuntersuchungen resultieren, werden von den Versicherern übernommen, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung verloren geht. In Anbetracht der Bedeutung, welche den Vorsorgeuntersuchungen heutzutage entgegen gebracht werden, handelt es sich definitiv um eine clevere Entscheidung, einen solchen Versicherer zu wählen.
Wer bereits privat krankenversichert ist, sollte überprüfen, ob der eigene Versicherer eine entsprechende Leistung anbietet. Es ist durchaus möglich, dass der Versicherer genau diese Leistung anbietet bzw. die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernimmt, ohne sie anzurechnen. Dementsprechend sollte man sich einfach erkundigen. Immerhin kann von einer solchen Regelung gleich doppelt bzw. gesundheitlich und finanziell profitiert werden.
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Das Bundesgesundheitsminsterium plant Medienberichten zufolge offenbar, den Arzneimittelmarkt radikal umzubauen. Eine Expertengruppe um Gesundheitsminister Rösler hat ein Konzept erarbeitet, um Kosten für innovative Arzneimittel einzudämmen. Gegenüber der Pharmaindustrie sollen damit Einsparungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr realisiert werden. Ziel sei es, das bisherigen Preismonopol der Pharmabranche zu brechen, so Rösler. Bisher ist es in Deutschland für Pharmaunternehmen möglich, aufgrund ihrer Monopolstellung praktisch jeden Preis für ein Medikament zu verlangen. Faktisch bezahlen Kranke in Deutschland auf diese Weise einen großen Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten der Konzerne mit - in anderen Ländern ist es schon lange üblich, dass Krankenkassen mit den Herstellern über Preise verhandeln und Höchstpreise fixiert werden.
Einen ganz ähnlichen Plan verfolgt nun auch das deutsche Gesundheitsministerium: Auch in Deutschland sollen die Arzneimittel-Hersteller künftig mit den Krankenkassen über niedrigere Arzneimittelpreise verhandeln. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, droht das Ministerium damit, Höchstpreise festzusetzen. Zur Diskussion stehen darüber hinaus auch Zwangsrabatte und die Option, das Milliarden-Budget für alle patentgeschützten Mittel einzufrieren. Die Regelungen sollten nach Möglichkeit auch für Medikamente gelten, die sich bereits am Markt befinden.
Offiziell äußern will sich das Bundesgesundheitsministerium zu den Sparplänen erst, sobald das Konzept “spruchreif” ist. Grundsätzlich jedoch, so ein Ministeriumssprecher, wolle Minister Rösler “die Maßnahmen ergreifen, die im Sinne der Versicherten und Patienten erforderlich sind” - auch gegen Widerstände aus der Pharmaindustrie. Ob auch Mitglieder der privaten Krankenversicherung von der Reformwut des Ministers profitieren werden ist jedoch noch unklar: Der PKV-Verband mahnte zuletzt, dass auch die privaten Versicherer gern die Möglichkeit von Preisabsprachen für Medikamente mit den Herstellern nutzen würden, um Kosten zu senken.
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Christiane am 5. März 2010 · Kein Kommentar
Lange Zeit war es gesetzlichen und privaten Krankenkassen verboten zusammenzuarbeiten. Mittlerweile sind Kooperationen nicht nur toleriert, sondern sogar erwünscht: Der Gesetzgeber spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen abschließen, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Das Geschäft mit den Zusatzversicherungen boomt, entsprechend Aufmerksamkeit erregt, welche gesetzliche Kasse mit welcher privaten Krankenversicherung eine Zusammenarbeit anstrebt. Nun wurde bekannt, dass sich die größte deutsche Krankenkasse Barmer für eine Exklusiv-Kooperation mit der HUK-Coburg entschieden hat. Das kommt einer kleinen Sensation gleich: Bisher konnten Barmer-Kunden auch Zusatzversicherungen der Debeka, Marktführer in der privaten Krankenversicherung, abschließen. Diese Zusammenarbeit ist nun offenbar beendet.
Die Barmer bewertet Medienberichten zufolge die seit 2004 laufende Kooperation mit der HUK-Coburg als erfolgreich - immerhin seien inzwischen 785.000 Zusatzversicherungs-Policen von Barmer-Versicherten abgeschlossen worden. Die Debeka dagegen war erst seit 2008 Kooperationspartner der Barmer. Nach der Fusion zur Barmer GEK zum 01. Januar 2010 habe die neue Großkasse zwischen beiden Partnern wählen müssen. Die HUK-Coburg habe dabei mit ihrem Modell und eigenen Tarifen überzeugt, so ein Barmer GEK-Sprecher. Die HUK-Coburg ließ ihrerseits über einen Sprecher verlauten, man freue sich über die Entscheidung und sehe darin eine Bestätigung der langjährigen guten Zusammenarbeit.
Für die Barmer GEK bringt eine Kooperation mit der HUK-Coburg viele Vorteile mit sich: Da eine steigende Anzahl an Versicherten dazu bereit ist, für eine gute Versorgung tiefer in die Tasche zu greifen, ist es der gesetzlichen Kasse mit Verweis auf Zusatzversicherungsoptionen möglich, ihre eigenen Leistungen herunterzufahren und damit Kosten zu senken. Die aktuell 17 Tarife der HUK-Coburg sollen auch individuelle Zusatzleistungen bieten, die im offiziellen Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nicht vorgesehen sind. Nach Angaben der HUK handelt es sich bei den Tarifen um exklusive Policen für die Barmer, die mit “sehr günstigen Beiträgen und sehr guten Test- und Ratingergebnissen”, etwa von Finanztest, überzeugen. Die Policen warten darüber hinaus mit einer Zukunftsgarantie auf: Ergeben sich zukünftig Erweiterungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Zusatztarif, verzichtet die Assekuranz auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
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Dass auch die PKV angesichts stetig steigender Medikamenten -und Behandlungskosten mit immer höheren Ausgaben fertig werden muss, ist längst kein Geheimnis mehr. Seit Jahren ist es bei den unterschiedlichsten Ärzten verbreitete Praxis, privat Versicherte höchstmöglichlich abzurechnen, damit die Behandlung von gesetzlich Versicherten zumindest halbwegs kostendeckend möglich ist. Im Gegensatz zur GKV hat die PKV allerdings deutlich weniger Möglichkeiten, von sich aus die Kosten zu senken. Und wendet sich nun mehr oder weniger entschlossen an die Politik mit der Bitte um Hilfe.
Drei Beispiele nennen die privaten Krankenkassen immer wieder, die von der Benachteiligung der PKV gegenüber der GKV zeugen. So ist es den privaten Krankenkassen beispielsweise nicht gestattet, direkte Verträge mit Ärzten, Pharmaproduzenten oder Krankenhäusern abzuschließen. Das Festhalten an der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte bedeutet für die Privaten derzeit lediglich eines: Honorarstruktur und -niveau bleiben gleich und damit auch die Übervorteilung der privat versicherten Patienten.
Darüber hinaus war bisher im Gespräch, die Drei-Jahres-Grenze zu kippen, um jungen Gutverdienern einen schnelleren Zugang zur PKV zu ermöglichen. Passiert ist bisher - nichts. Möglicherweise auch deshalb weil sich Gesundheitsminister Rösler nach der Berufung von Christian Weber ins Ministerium und den Vorwürfen, die FDP betreibe Klientelpolitik, deutlich in Sachen PKV zurückhält. Und das obwohl der Koalitionsvertrag besagt, die PKV solle als Voll- und Zusatzversicherung in jedem Fall erhalten bleiben und gefördert werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die derzeit diskutierte Kopfpauschale in der GKV: Wird sie durchgesetzt, mit allen bestehenden Vorteilen für die GKV, werden die gesetzlichen Krankenkassen überdeutlich bevorteilt. Das hieße nämlich zum Beispiel, dass die Versicherungskosten für Gutverdiener in der GKV sinken und sie darüber hinaus von Besonderheiten wie der kostenlosen Mitversicherung von Kindern profitieren. Die PKV fordert daher u.a. eine Gleichbehandlung der Krankenversicherung für Kinder im gesetzlichen und privaten System.
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Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Hochton-Therapie durch ihre Krankenkasse. Das entschied nun das Sozialgericht Aachen. Der Entscheidung zugrunde liegt die Klage einer Patientin, die seit geraumer Zeit unter diabetischer Polyneuropathie, einer Nervenschädigung infolge einer Diabetes-Erkrankung, leidet. Ihren Angaben zufolge konnte eine Behandlung mit der Hochton-Therapie die Beschwerden der Patientin lindern. In der Folge kaufte sie sich ein entsprechendes Gerät, forderte die Kosten dafür aber von ihrer Krankenkasse zurück. Aufgrund der Weigerung der Kasse, die Kosten zu übernehmen, entschied sich die Frau für den Weg vor Gericht.
Den könnte sie nun aber bereuen: Das Sozialgericht Aachen entschied gegen die Klägerin. Bei der Hochton-Therapie handele es sich um einen Therapieansatz, der anders als die klassische Elektro-Therapie nicht nur auf Muskeln und Nerven, sondern auch auf den Zellstoffwechsel einwirken soll. Diese neue Behandlungsmethode ist bisher nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss befürwortet worden. Zudem liegen dem Gericht zufolge nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Therapie beweisen könnten. Aufgrund dieser Einwände muss die beklagte Krankenkasse die Kosten für die Therapie nicht übernehmen - auch wenn die Methode im Einzelfall positive Ergebnisse erzielt.
Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind in dieser Hinsicht im Vorteil: Einen offenen Leistungskatalog vorausgesetzt können sie im Prinzip jede Erfolg versprechende Behandlung in Anspruch nehmen und erhalten die Kosten im Regelfall zurückerstattet. Wer auf Nummer sicher gehen will, spricht die Therapie im Vorfeld mit seiner privaten Krankenversicherung ab, reicht u.U. einen Heil- und Kostenplan ein und kann sich in der Folge darauf verlassen, nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen.
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“Wer früher stirbt, ist länger tot!” - Eine eher sarkastische Aussage, die dann aber auch meist nicht so ernst daher kommt, wie es dann auch der Film von Marcus H. Rosenmüller als bayrische Komödie wieder relativiert. Nun stirbt nicht jeder für sich allein; er hinterlässt meist Angehörige, die dem Verstorbenen in der Mehrzahl der Fälle auch die letzte Ehre und das letzte Geleit geben wollen. Dazu gab es einst Sterbegeld, und das von der Krankenkasse. Dieses nun wird seit 2004 nicht mehr gezahlt und die Streichung des Anspruchs auf Sterbegeld ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat vor knapp zwei Jahren in höchster Instanz das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 1 KR 4/05).
Tod und Eigentum
Seinerzeit machte ein Verfahren Schlagzeilen, bei dem eine Witwe die Bestattungskosten für ihren Mann bei der AOK eingeklagt hatte. Die Leistung sei dem Paar zu beider Lebzeiten gesetzlich zugesagt worden und die Krankenkasse dürfe sie als Erbin nun nicht einfach um die ihr zustehende Summe prellen, argumentierte die Witwe. Die endgültige Antwort der Bundessozialrichter: “Die Anwartschaft auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung - hier das Sterbegeld - unterliegt nicht der in der Verfassung festgeschriebenen Eigentumsgarantie”. Ein solcher Eigentumsschutz als rechtliche Position an die Sozialversicherung käme nur in Betracht, wenn sie auf erheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen. “Vor allem aber müssen solche Zuwendungen der Sicherung der Existenz der Versicherten dienen”, so die juristischen Profis auf den Kasseler Urteilsspruch. Und davon könne bei den Kosten für die Bestattung eines Toten nicht ausgegangen werden.
In wirtschaftlich angespannten Zeiten sind hohe Ersparnisse älterer Menschen nicht immer gegeben; doch haben Hinterbliebenen bei Todesfällen in der Familie die Kosten zu tragen. Wie aber diese kurzfristig finanzieren? Eine Lösung bieten Sterbegeld-Versicherungen gegen einen eher nur geringen monatlichen Beitrag.
Highway to hell!?
Der Harley-Davidson-Fan bekam seine bereits zu Lebzeiten erwünschte Beerdigung: Das ‘Moped’ stand neben dem Sarg, statt eines Requiems auf der Orgel gab es Rockmusik vom Band. Zu Lebzeiten hatte der leidenschaftliche Biker seine Beerdigung geplant und die Finanzierung angespart. Solche Leute mit Sterbegeldversicherung wollen verhindern, dass die Angehörigen durch die Kosten belastet werden. Jüngere möchten ihre Bestattung selbst bestimmen, auch wenn Verbraucherschützer die Versicherungsverträge eher skeptisch beäugen. Seit das gesetzliche Sterbegeld gestrichen wurde, boomen die Sterbegeldpolicen der Versicherer. Der Kunde zahlt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine festgelegte Prämie und nach seinem Tod erhalten die Angehörigen oder ein Bestattungsunternehmen die vereinbarte Summe.
Die Policenzahl steigt
Verbraucherschützer halten die zahlreich abgeschlossenen Policen für ein Renditegrab. Das Problem: Wird der Kunde sehr alt, zahlt er mehr ein, als die Versicherung nach seinem Tod ausschüttet. Doch nicht nur eine Überzahlung kann eintreten, es kann auch umgekehrt sein.” Schließt ein 65-Jähriger für 20 Euro im Monat eine Sterbegeldversicherung ab und stirbt mit 70, zahlt er weniger ein, als der Versicherer leistet. Wird der Kunde 92 Jahre alt, ist es umgekehrt. In der Regel zahlen die Anbieter erst nach einer Frist von drei Jahren, womit verhindert wird, dass sich Sterbenskranke gerade noch absichern. Und auch der Bund der Versicherten rät Kunden, das Geld lieber über eine Risikolebensversicherung anzusparen - Leistungsumfang 5000 Euro für durchschnittliche Beerdigungskosten. Alles andere, so die Verbraucherschützer sei nichts anderes als eine Kapital-Lebensversicherung mit schwacher Rendite. Doch diese Sichtweise ist zu schlicht, sagt die Branche der Versicherer: “Die Sterbegeld-Versicherung ist eine Risiko-Lebensversicherung für ältere Leute”, so der Tenor beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Verträge seien zwar technisch eine Kapital-Lebensversicherung, aber es gehe nicht darum Vermögen aufzubauen. Es kann nur darum gehen, das Risiko abzusichern, und das ist nicht dieselbe Sache wie eine Kapitalanlage.
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Christiane am 2. März 2010 · Kein Kommentar
Prinzipiell erhalten alle Arbeitnehmer per Gesetz von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung, den sogenannten Arbeitgeberanteil - und das ganz unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist die Sache klar: Bei ihnen trägt der Arbeitgeber einen immer gleichen Anteil der Kosten zur Sozialversicherung. Etwas anders sieht es jedoch bei privat versicherten Arbeitnehmern aus: Die Berechnung ihres Zuschusses ist oftmals komplizierter als man denkt.
Im Allgemeinen sollten privat versicherte Arbeitnehmer zunächst einmal wissen, was überhaupt alles bezuschusst werden kann und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden. Es ist nämlich längst nicht so, dass sie die vollen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen müssen wie es beispielsweise bei vielen Selbständigen der Fall ist. Stattdessen haben sie ebenso wie gesetzlich Versicherte einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sich ihr Arbeitgeber an den Versicherungskosten beteiligt.
Auch bei privat Versicherten spricht man vom Arbeitgeberanteil bzw. -zuschuss. Er enthält neben dem Zuschuss zur eigenen privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers u.U. auch Zuschüsse für Familienangehörige wie Kinder oder den nicht arbeitenden Ehegatten.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBM) der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss beträgt seit dem 01. Januar 2010 monatlich maximal 262,50 Euro für die Krankenversicherung und 36,56 Euro für die Pflegeversicherung bzw. 7 Prozent der BBG KV. Die Höhe des maximalen Zuschusses ist bundeseinheitlich geregelt. Allerdings kommt längst nicht jeder Versicherte in den Genuss des Höchstzuschusses: Eine weitere Regelung besagt, dass der Arbeitgeberanteil maximal die Hälfte der tatsächlich geleisteten Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen darf.
Im Endeffekt bedeuten diese Vorgaben: Wer eine niedrige PKV-Prämie zahlt, erhält nicht den Arbeitgeber-Höchstzuschuss und wer eine hohe Prämie zahlt, erhält maximal den Höchstbetrag von derzeit 262,50 Euro plus 36,56 Euro (KV + PV).
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Viele Wintersportler wollen das Ende des Winters noch einmal zum Skilaufen nutzen. Leider endet das nur allzu oft im Krankenhaus. Die Huk Coburg erklärt, was die Unfallopfer erwarten müssen, wenn im Ausland ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird.
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, sich mit einer europäischen Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen zu lassen. Das gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, benötigt man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein. Sehr wichtig zu wissen, ist, dass ein deutscher Patient im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt wird. Der kann vom deutschen stark abweichen. So ist es zum Beispiel in einigen Staaten üblich, wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile zu zahlen. Darüber hinaus muss die Behandlung unbedingt durch einen Vertragsarzt durchgeführt werden.
Oft ist es aber so, dass die Ärzte vor Ort nur privat behandeln. Schon ein glatter Bruch und einige Tage Krankenhausaufenthalt können mehrere tausend Euro Kosten verursachen. Kommt der Unfall in einem Land zustande, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht (wie in den USA oder Kanada), muss der Verunglückte die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Auch der Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse. Das kann bis zu 800 Euro für einen Krankenwagen oder bis zu mehreren tausend Euro für eine Bergung mit dem Hubschrauber kosten.
All diese Kosten sind vermeidbar, wenn vor der Reise eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen wird. Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben hier einen Vorteil: Ihr Versicherungsschutz umfasst in der Regel eine vollumfängliche Behandlung inkl. Krankenrücktransport & Co auch im Ausland. Trotzdem gilt: Vor der Reise lieber noch einmal nachfragen und im Zweifelsfall einen Zusatzschutz abschließen.
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