Aecura PKV News

Preistreiber Medikamente

Sabine am 28. Juli 2010 · Kein Kommentar

Die großen Preistreiber bei den Arzneimitteln sind nach Angaben des Arzneimittel Report 2010 der Barmer GEK die patentgeschützten Medikamente, die neu auf dem Markt lanciert werden. Aus diesem Grunde möchte die Barmer GEK, die mit 8,5 Millionen Mitgliedern die größte Krankenkasse Deutschlands ist, eine sinnvolle Gestaltung der Arzneimittel-Preisbildung schaffen. Ein weiteres Einsparpotenzial liegt bei Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat seinen Entwurf für das sogenannte Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG), das zu Einsparungen von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr führen soll, zur Diskussion gebracht. Die Barmer GEK stellt sich hinter die Sparbemühungen von Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP), wie Vize-Kassenchef Dr. Rolf-Ulrich Schlenker vor der Presse in Berlin bei der Vorstellung des Arzneimittel Reports 2010 erklärte. Die Vorschläge des Ministeriums seien aber nicht weitreichend genug, so Schlenker.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stieg das Ausgabevolumen besonders für die teuren, patentgeschützten Spezialpräparate im letzten Jahr um 15 Prozent oder 1,3 Milliarden Euro auf 10,1 Milliarden Euro. Insgesamt sind bei der Barmer GEK im vergangenen Jahr die Ausgaben für Arzneimittel um 6,1 Prozent auf knapp 3,7 Milliarden Euro angestiegen. Davon entfielen beinahe 20 Prozent oder 700 Millionen Euro auf die Top 20-Präparate.

Den ersten und zweiten Platz erreichten zwei innovative Rheumamittel mit Ausgabensprüngen um 20 bis 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Platz drei bis fünf liegen Präparate gegen Multiple Sklerose mit einem Ausgabenanstieg um zwölf bis 24 Prozent mit durchschnittlichen Jahrestherapiekosten von 40.000 Euro. Beim führenden Krebsmittel Glivec ist ein Ausgabenzuwachs von 17 Prozent verzeichnet worden, die Jahrestherapiekosten liegen zwischen 38.000 und 50.000 Euro.

Für ein großes Einsparpotenzial könnte der vermehrte Einsatz von Generika sorgen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist im generikafähigen Markt eine Substitution von 81 Prozent geschafft. Eine Anhebung der Quote auf 85 Prozent könnte zu einer Entlastung von 400 Millionen Euro führen. Aus diesem Grunde findet Schwenker auch den Ansatz des Gesundheitsministeriums nicht richtig, dass Versicherte zukünftig auf Nicht-Rabatt-Arzneimittel ausweichen können sollen, sofern sie den höheren Kostenanteil für Originalpräparate selbst übernehmen.

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Ausspionieren von Versicherten verboten

Christiane am 26. Juli 2010 · Kein Kommentar

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund hin, nach dem eine Private Krankenversicherung keinen Privatdetektiv engagieren darf, um Versicherte auszuspionieren (Az.: 2 O 71/07). Das Gericht hat den Einsatz eines Detektivs als „unredlich” bezeichnet, solange das Versicherungsunternehmen keine „tatsächlichen Anhaltspunkte” für ein Fehlverhalten des Versicherten haben sollten.

In dem vorliegenden Fall ging es um einen selbstständigen Kfz-Meister, der nach einer Operation am Arm von seiner privaten Krankenversicherung Krankentagegeld in Anspruch genommen hatte. Diese beauftragte nun einen Privatdetektiv, um herauszufinden, ob der Mann die Leistungen nicht rechtmäßig bezog. Der Privatdetektiv wollte daraufhin sein Auto bei dem 61-jährigen Kfz-Meister zur Reparatur geben, welches dieser auch annahm. Im Anschluss daran kündigte der Versicherer die Krankenversicherung, die bereits seit über 30 Jahren bestand.
Die Richter des Gerichts erklärten die Kündigung als unwirksam, schließlich war für sie kein „wichtiger Grund” dafür vorliegend, dass überhaupt ein Detektiv eingeschaltet werden musste. Der Mann habe keine komplette Arbeitsleistung vollbracht, sondern lediglich an drei Tagen gearbeitet. Darüber hinaus stehe solch eine Kündigung im Widerspruch zu der „sozialen Funktion” einer Krankenversicherung, wie die Richter des Landgerichts entschieden. Da es heutzutage immer mehr Fälle von Versicherungsbetrug gibt, müssen geeignete und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung der Mitglieder gefunden werden, als sie durch Detektive zu kontrollieren.

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Wieviel kostet die Krankenkasse ab 2011 mehr?

Sabine am 24. Juli 2010 · Kein Kommentar

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird steigen. Für die Mehrheit der gesetzlich Versicherten bedeutet das konkret, dass sie im nächsten Jahr zwischen 100 und 200 Euro mehr zahlen müssen. Allerdings kann es durch die geplanten höheren Zusatzbeiträge noch deutlich preisintensiver werden.
Ab 2011 wird der Beitragssatz nun von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben. Arbeitnehmer sollen dann statt 7,9 Prozent 8,2 Prozent ihres Einkommens für den Krankenversicherungsschutz zahlen und Arbeitgeber werden dann statt derzeit 7,0 Prozent 7,3 Prozent tragen. Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.750 Euro, was der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, stellt die geplante Erhöhung 135 Euro zusätzlich im Jahr dar. Da die Beitragsbemessungsgrenze im nächsten Jahr steigen wird, kann der Beitrag sogar noch etwas höher ausfallen. Diese ist der Betrag vom Einkommen, bis zu dem höchstens Kassenbeiträge fällig werden können. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro monatlich haben 2011 mit 72 Euro weiteren Kassenausgaben zu rechnen. Für diejenigen, die 700 Euro monatlich verdienen, werden zusätzlich 25 Euro abgezogen.
Vor allem freiwillig versicherte Selbständige sollten sich auf immense Kosten einstellen. Schließlich zahlen sie den vollen Beitrag, also sogar die 7,3 Prozent, die beim Arbeitnehmer der Arbeitgeber übernimmt. Für ein beitragpflichtiges Einkommen von 3.000 Euro monatlich bedeutet der Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes immerhin 216 Euro pro Jahr.
Sogar Betriebsrentner werden von den Änderungen betroffen sein. Grund dafür ist, dass auch sie den vollen Beitrag von 15,5 Prozent zahlen. Diejenigen, die beispielsweise eine Betriebsrente von 500 Euro jeden Monat erhalten, haben alleine dann 77,50 Euro mehr Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Darüber hinaus werden 8,2 Prozent auf die gesetzlichen Rentenzahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze kommen.

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Zukunftsaussichten: Tendenz weiterhin steigende Beiträge

Saskia am 22. Juli 2010 · Kein Kommentar

Dass die Beiträge der Kassenmitglieder in den kommenden Jahren noch weiter steigen werden, unter anderem auch weil der Arbeitgeberanteil bei 7,3 eingefroren werden soll, davon gehen Spezilisten wie Eckart Fiedler, Professor vom Institut für Gesundheitsökonomie der Uniklinik Köln, aus. Er ist der Auffassung, dass die Zusatzbeiträge im Ansatz völlig unsozial sind und auch von Nachhaltigkeit kann er nichts bemerken.
Auch die Zusatzbeiträge sollen neben dem Beitragssatz ein weiterer Faktor werden, um Geld einzunehmen. Krankenkassen haben bislang die Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen direkt bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag einfordern, sofern ihnen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht genügen. Die neuen Regelungen sind komplexer und machen viel höhere Zusatzbeiträge möglich. Momentan darf der Zusatzbeitrag nicht mehr als 1 Prozent des Einkommens ausmachen. Diese Grenze soll zum kommenden Jahr aufgehoben werden, wie es die Bundesregierung plant. Als Bremse gibt es eine Überforderungsklausel, die bei 2 Prozent des jeweiligen Einkommens greifen soll. Problematisch ist, dass die 2 Prozent sich nicht auf den tatsächlichen Zusatzbeitrag, den das Mitglied an seine Kasse zahlt, beziehen sondern auf einen durchschnittlichen künstlichen Zusatzbeitrag, den das Bundesversicherungsamt (BVA) kalkuliert. Und diese beiden Beträge können verschieden sein. Liegt zum Beispiel der Zusatzbeitrag der Kasse bei 20 Euro, der BVA-Zusatzbeitrag jedoch bei 10 Euro, bedeuten das für eine Teilzeitkraft mit einem monatlichen Bruttogehalt von 500 Euro, dass mehr als 2 Prozent ihres Gehalts dafür ausgegeben werden. Die Überforderungsklausel findet hier aber keine Anwendung, wie Oliver Ewald, Sprecher im Bundesgesundheitsministerium, sagt. Grund dafür ist, dass der durchschnittliche BVA-Zusatzbeitrag von 10 Euro die 2 Prozent nicht übersteigt. Der Versicherte kann also lediglich zu einer Kasse mit niedrigerem oder keinem Zusatzbeitrag wechseln. Arbeitgeber und Rentenkassen sollten daher kontrollieren, ob der BVA-Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt.

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PKV übernimmt Homöopathie Behandlungskosten

Sabine am 20. Juli 2010 · Kein Kommentar

Alternatives Denken liegt im Trend: In der heutigen Zeit gibt es zunehmend mehr Personen, die sich für eine alternative Lebensweise entscheiden. Entsprechendes Denken macht sich in den verschiedensten Bereichen bemerkbar, unter anderem auch im medizinischen Bereich. Etliche Bürger trauen der Schulmedizin nicht und entscheiden sich daher für alternative Behandlungsformen.

Eine dieser Formen ist die Homöopathie. Sie gilt inzwischen als sehr gefragt, insbesondere wenn es um das Kurieren leichterer Erkrankungen wie beispielsweise Erkältungen geht. Oftmals haben die Leute kein Interesse daran, klassische Pharmazeutika einzunehmen – die Angst vor Nebenwirkungen ist groß. Homöopathische Arznei, die geringe Wirkstoffmengen enthält, ist gefragter denn je zuvor.

Entsprechende Behandlungen wurden bisher – zumindest teilweise – von den Krankenkassen finanziert. Doch damit könnte bald Schluss sein. Anfang der Woche machte die Regierung von sich reden, als man laut darüber nachgedacht hat, die Übernahme entsprechender Kosten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Allein die Aussprache dieses Gedankens führte dazu, dass eine große Diskussion ins Leben gerufen wurde: Schuldmediziner und Homöopathen sowie deren jeweilige Anhänger streiten über den Sinn und Zweck einer solchen Vorgehensweise.

Fakt ist, dass die Kosten für homöopathische Behandlungen in der Tat aus dem Leistungskatalog gestrichen werden könnten. Wer an diese Form der Behandlung glaubt, befindet sich daher klar im Vorteil, wenn ein Versicherungsschutz über die private Krankenversicherung besteht: Durch Wahl des entsprechenden Tarifs können homöopathische Behandlungen (sowie auch andere alternative Behandlungsmethoden) problemlos über den Versicherer abgerechnet werden. Wer nicht zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung berechtigt ist, kann einen ähnlichen Schutz durch Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung erlangen.

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PKV Wartefrist könnte deutlich verkürzt werden

Jochen am 18. Juli 2010 · Kein Kommentar

Was das Gesundheitssystem in Deutschland betrifft, so ist die Regierung intensiv darum bemüht, Änderungen herbeizuführen. Bisher hat man sich im Bundesgesundheitsministerium vorrangig darum gekümmert, die Probleme im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen - so wurde beispielsweise bestimmt, dass der Beitragssatz ab dem kommenden Jahr steigen wird.

Über die private Krankenversicherung wurde bisher wenig geredet – dabei wurde bereits unmittelbar nach Bildung der schwarz-gelben Koalition darüber spekuliert, ob die Regierung eine Verkürzung der sogenannten PKV-Wartefrist vornimmt oder ob die Frist gar abgeschafft wird. Nun ist es endlich soweit: Wie das „Handelsblatt“ schreibt, hat Bundesgesundheitsminister Rösler einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet und an die Fraktionen ausgehändigt. Im entsprechenden Papier schlägt das Bundesgesundheitsministerium vor, die Wartefrist zu verkürzen. Die Frist soll von den bisher geltenden 36 Monaten auf 12 Monate verkürzt werden und somit einen früheren Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ermöglichen.

Noch ist natürlich nicht sicher, ob eine entsprechende Kürzung tatsächlich erfolgen wird. Für Interessenten, die einen Versicherungswechsel vornehmen möchten, wäre eine Fristverkürzung von großem Vorteil. Denn aktuell haben es Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, nicht gerade leicht. Es reicht nicht aus, mit dem Einkommen über der so genannten Versicherungspflichtgrenze zu liegen: Ganze drei Jahre in Folge muss dies der Fall sein, damit ein Wechsel überhaupt erfolgen darf – während der Wartezeit zahlen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag. Eine Verkürzung der Frist würde für die Interessenten bedeuten, eine deutliche finanzielle Einsparung erzielen zu können und früher einen maßgeschneiderten Krankenschutz zu genießen.

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Einschränkung der freien Arztwahl durch die GKV II

Saskia am 16. Juli 2010 · Kein Kommentar

Wie bereits im letzten Beitrag erwähnt hat eine Frau gegen ihre Krankenkasse geklagt, weil diese die Kosten für das einzig zugelassene Medikament, das jedoch sehr teuer ist, übernehmen sollte. Eine Übernahme der Kosten für eine Behandlung durch ihren Augenarzt wies die Krankenkasse der Klägerin jedoch ab. Sie wollte vielmehr, dass die Versicherte eine Behandlungsmöglichkeit durch die Universitätsklinik Halle annehme, mit welcher die Kasse einen Vertrag über die Behandlung mit dem Medikament abgeschlossen hatte. Als die Klägerin dagegen hielt, dass ihr ein gesetzliches Recht auf freie Arztwahl zustehe, ließ dies die Kasse ebenfalls nicht gelten.

Vor Gericht hatte die Klägerin dann das Nachsehen. Nach Auffassung der Richter war es der Krankenkasse erlaubt, die Kostenübernahme für eine Behandlung durch den Augenarzt der Klägerin abzulehnen. So wäre die Therapie beinahe doppelt so kostenintensiv geworden wie im Fall einer Behandlung durch die von der Kasse empfohlenen Uniklinik. Auch war das Gericht der Auffassung, dass eine Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen nicht zwangsläufig zu einem schlechteren Behandlungsergebnis führt. Auch die Ausstattung und die gebündelte ärztliche Erfahrung einer Universitätsklinik seien den Möglichkeiten eines frei praktizierenden Arztes zwangsläufig überlegen. Wegen der ungleich geringeren Kosten hat es die Versicherte zudem zu akzeptieren, dass ihre freie Arztwahl eingeschränkt wird. Dafür spricht das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen, so die Richter in ihrem Urteil.

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Einschränkung der freien Arztwahl durch die GKV

Saskia am 14. Juli 2010 · Kein Kommentar

Gesetzliche Krankenkassen können in Einzelfällen aus Kostengründen dazu berechtigt sein, die freie Arztwahl einzuschränken. Das kommt dann zum Tragen, wenn die Kassen mit bestimmten Krankenhäusern spezielle Versorgungsverträge für die Behandlung mit einem besonders teuren Medikament vereinbart haben. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt am 15. April 2010 (Az.: L 5 KR 5/10 B ER).

Im vorliegenden Fall war der Versicherte an einer altersbedingten feuchten Makuladegeneration (AMD) erkrankt. In Deutschland sind aktuell vermutlich zwei Millionen Menschen von dieser Augenkrankheit betroffen. Die Erkrankung führt zu einem schnellen Verlust des zentralen Sehens und kann unbehandelt eine Erblindung zur Folge haben. Für die Behandlung ist momentan nur ein Mittel namens Lucentis® zugelassen, welches aber auch sehr teuer ist. Eine dreimalige Injektion des Medikaments, die wenigstens notwendig ist, um ein akzeptables Ergebnis zu erzielen, kostet um 3.200 Euro. Damit die Kosten für eine derartige Behandlung nicht den Rahmen übersteigen, kann diese von frei praktizierenden Ärzten momentan oft nicht abgerechnet werden. In Bundesländern wie Sachsen-Anhalt haben Krankenkassen zu diesem Zweck Versorgungsverträge mit einzelnen Kliniken abgeschlossen, in denen sich die Erkrankten behandeln lassen können. Allerdings wird dort eine Ampulle des Medikaments aus Kostengründen in zwei Einzeldosen geteilt.

Mit dieser Methode konnte und wollte sich die Klägerin nicht abfinden. Schließlich war nach ihrer Ansicht die Behandlung ihrer Augenkrankheit durch eine nur halbe Dosis von geringerer Qualität als bei der Injektion einer kompletten Dosis. Daher wollte sie sich von ihrem Augenarzt mit Lucentis® behandeln lassen, er hielt eine Halbierung der Dosis nämlich auch für nicht ausreichend.

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Neue Krankenzusatzversicherungen JA dental und JA stationär bei Janitos

Christiane am 12. Juli 2010 · Kein Kommentar

Die Janitos Versicherung AG hat für ihre Vertriebspartner ab sofort Krankenzusatzversicherungen in der Produktpalette. Diese können ihre Kunden nun mit einer Zahnzusatzversicherung und einer Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte absichern. Es gibt jetzt zwei Produktlinien, von denen die Kunden jeweils entweder eine Basis- oder eine Komfortabsicherung („plus“) wählen können. Die Tarifkalkulation ohne Alterungsrückstellungen bringt geringe Einstiegsprämien, was vor allem für junge Menschen sehr sinnvoll sein kann.
Ein besonderes Highlight ist das Optionsrecht in den Basistarifen. Dabei haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zu festgelegten Zeitpunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Komfortschutz zu wechseln. Das macht den Einstieg einfacher und außerdem muss man später dann nicht viel für eine bessere Absicherung tun. Die Beantragung der Tarife ist angebundenen Vermittlern über das Janitos Maklerportal und den Offline-Tarifrechner möglich. Weitere Informationen dazu befinden sich auf der Webseite unter www.janitos.de, wo Interessenten auch die Anträge herunterladen können. Darüber hinaus gibt es Papierdeckungsaufträge, die auch alle relevanten Gesundheitsfragen enthalten. Peter Schneider, Vorstandssprecher der Janitos Versicherung AG, sagt zur Produkteinführung: „Die Krankenzusatztarife sind ein weiterer wichtiger strategischer Schritt für unser junges Unternehmen. Sie ergänzen unser vorhandenes Produktportfolio intelligent und ermöglichen es uns, unseren Vertriebspartnern die gleichen hochwertigen Serviceleistungen zu bieten wie bei unseren bewährten Sparten.“

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Private Krankenzusatzversicherung wird immer wichtiger

Sabine am 10. Juli 2010 · Kein Kommentar

Obwohl der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu Beginn des kommenden Jahres ordentlich angehoben wird, sind alle Kassenpatienten noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen – es hätte nämlich wesentlich schlimmer kommen können. Immerhin ist schon jetzt klar, dass weitere Beitragserhöhungen nicht auf sich warten lassen. Außerdem dürfen die Kassen im Bedarfsfall höhere Zusatzbeiträge erheben.

Ein ganz wichtiges Thema ist jedoch der Leistungskatalog, der nach jetzigem Stand erst einmal unberührt bleibt. Konkret bedeutet dies, dass auch Kassenpatienten immer noch einen relativ guten Krankenschutz genießen. Zwar wurden die abgedeckten Leistungen schon mehrfach gekürzt, eine gewisse Grundsicherung bietet der Schutz dennoch. Dabei hätte es auch ganz anders kommen können: In der vergangenen Woche wurde in der Politik noch eifrig darüber diskutiert, den Leistungsumfang künftig stark einzuschränken.

Somit haben die Kassenmitglieder noch einmal Glück gehabt. Allerdings ist absehbar, dass die Leistungen nicht nur auf lange, sondern auch auf mittlere Sicht gekürzt werden müssen. So manche ärztliche Behandlung ist einem dann plötzlich nicht mehr zugänglich oder die Kosten müssen selbst getragen werden. Genau genommen ist es heute schon so, dass Kassenpatienten etliche Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlen.

Zum Glück man sich vor dieser Entwicklung schützen. Der Abschluss einer gezielt ausgewählten privaten Krankenzusatzversicherung reicht bereits aus, um im Krankheitsfall vom Patienten zweiter Klasse zum Patienten erster Klasse aufzusteigen. Immerhin kommen zunehmend mehr Tarife auf den Markt, die günstig sind und erstklassige Leistungen bieten. Gerade wenn man aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht dazu berechtigt ist, in die private Krankenversicherung zu wechseln, bietet es sich geradezu an, auf die private Krankenzusatzversicherung zu setzen.

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