Vielen Bürgern ist die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze nicht klar. Dabei sollten sie sich dafür interessieren, schließlich geht es um ihr Geld. Die Beitragsbemessungsgrenze meint jene Einkommens-Obergrenze, bis zu welcher gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge berechnen. Wer mehr verdient, der muss anteilig nicht mehr bezahlen als für den Grenzwert.
Mittlerweile sind die voraussichtlichen neuen Zahlen für die Beitragsbemessungsgrenze 2008 bekannt geworden. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von 3.562,50 auf 3.600,00 Euro monatlich bzw. von 42.750 auf 43.200,00 Euro jährlich. Diese Werte gelten bundesweit und sind auch für die Pflegeversicherung gültig.
Weitere aktuelle News und Informationen zur Krankenversicherung gibt es u.a. im Weblog von Uwe Ulrich. Weitere Infos zur Beitragsbemessungsgrenze und der damit verwandten Versicherungspflichtgrenze gibt es bei PKV-Financial.
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2 Reaktionen bis jetzt ↓
1 » Teurere Krankenversicherungen für Beamte » Versicherungen News // Nov 6, 2007 at 19:30
[…] Beamte sind für ihre Krankenversicherung (und auch Pflegeversicherung) selbst verantwortlich und zahlen bei einer privaten Versicherung deutlich geringere Beiträge, die auch mit weniger Leistungen verknüpft waren. Durch die so genannte Beihilfe, die der Staat der Kranken- und Pflegeversicherung der Beamten zuzahlt, ist eine Versorgung gewährleistet. Diese erheblichen Kosten hat das Land Niedersachsen in den Jahren 1999 bis 2001 durch die Einführung eines Selbstbehaltes zu reduzieren versucht, der in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr lag. Heute haben auch andere Bundesländer einen solchen Selbstbehalt eingeführt. […]
2 Sicher ist sicher! // Feb 18, 2008 at 15:58
Krankenversicherung fr Eltern und ihre Kinder…
Normalerweise ist die Geburtenrate mit durchschnittlich 1,4 Kindern pro Kopf in Deutschland eher gering, aber im ersten Quartal des letzten Jahres stieg die Geburtenrate um ungefhr ein halbes Prozent an - als Resultat des Fussballsommers 2006. Spte…
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