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Vernachlässigung der Aufklärungspflicht – Arzt muss zahlen

Gerald am 1. November 2007 · Kein Kommentar

Per Gerichtsurteil wurde ein Arzt zu Schadensersatz verurteilt. Der privat versicherte Patient warf dem Doktor vor, ihm eine Behandlung empfohlen zu haben, die eventuell nicht von der Krankenversicherung bezahlt wird. Dass durch die Behandlung der Versicherte zu einer Eigenbeteiligung verpflichtet werden könnte, versäumte der Arzt dem Geschädigten mitzuteilen, so dass der Arzt damit seine Aufklärungspflicht vernachlässigt hatte. Dies räumte dem Patienten gemäß Â§823 BGB das Recht auf Schadensersatz durch den Arzt ein.

Ich persönlich finde das schon heftig, muss der Arzt jetzt Versicherungsmakler oder Fachanwalt für Versicherungsrecht sein um wissen zu können was welche Private Krankenversicherung in den einzelnen Tarifen leistet. Unglaublich – aber in Deutschland wahr.

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Tags: Krankenversicherung

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