Ende Juni ist vom Bundestag die Pflegereform beschlossen worden. Insgesamt bietet die Reform jetzt mehr Hilfe für Demenzkranke. Für Missstimmung sorgt die neu beschlossene sogenannte ‚Pflege-Bahr’.
Ab 01. Januar 2013 wird nun der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent ansteigen, für Kinderlose ab 23 Jahren von 2,2 auf 2,3 Prozent. Die auf diese Weise erzielten Mehreinnahmen von geschätzten 3,54 Milliarden Euro bis 2015 sollen vor allem dazu verwendet werden, mehr Leistungen für Demenzkranke übernehmen zu können. Zum ersten Mal wird es für Ältere in der Pflegestufe 0 ein Pflegegeld von 120 Euro beziehungsweise Sachleistungen bis zu 225 Euro als finanzielle Unterstützung geben. Bundesweit gibt es um die 1,2 Millionen Demente. Nach Aussagen des Gesundheitsministers Daniel Bahr soll infolge der Neuregelungen im Rahmen der Pflegereform mindestens 500.000 Betroffenen direkt geholfen werden.
Was ist neu?
Praktisch umgesetzt bedeutet die Pflegereform, dass Menschen, die sich zukünftig privat pflegeversichern wollen, ab 2013 einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr bekommen. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) bewertet die Pflegereform dank der Förderungsmöglichkeit als gut. Der PKV-Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte erklärt, dass nun aus einer Teilkasko-Absicherung des Pflegefalls eine Vollkasko-Absicherung gemacht werden kann.
Was ist problematisch?
Von vielen Seiten wird vermutet, dass die geförderten Tarife teurer ausfallen könnten als die nicht geförderten, weil die Versicherer niemanden ablehnen dürfen. Das würde für Geringverdiener und Ältere bedeuten, dass, sofern sie sich die Absicherung nicht leisten können, eine Zwei-Klassen-Pflege ‚gefördert’ wird. Für Jüngere ist die günstigere ungeförderte Pflegezusatzversicherung die bessere Alternative. Darüber hinaus sieht die Opposition ein weiteres großes Problem: Trotz Reform wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit nicht neu definiert. Damit bleibt in Zukunft ungeklärt, wer welche Ansprüche auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben kann. Der einstige und weiterhin bestehende Pflegebedürftigkeitsbegriff betrifft nur Personen mit körperlichen Defiziten.
Heftige Reaktionen zu der beschlossenen Reform
Die Opposition bewertet das neue Gesetz als ungenügend und sieht die Reform als ‚Armutszeugnis’. Die Grünen Politikerin Elisabeth Scharfenberg bezeichnet die Reform sogar als „Unfug“, der in der nächsten Legislaturperiode „wieder rückgängig“ zu machen ist. Auf Seiten der Verbraucher macht sich Unzufriedenheit breit. Ziel des Koalitionsvertrages war eigentlich, eine großen Pflegereform zu realisieren, doch die nun beschlossenen Leistungsverbesserungen kommen diesem angestrebten Ziel nicht einmal nahe. Daniel Bahr ist von der Reform überzeugt und sagte im Bundestag, dass sich die Regierung jetzt vor allem damit beschäftigt, „die Familien in Deutschland zu stützen, die die Hauptlast der Pflege tragen.“