Viele Versicherte sind mit der medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr zufrieden. Wer besser versichert sein möchte, bemüht sich um eine private Zusatzversicherung, um die höheren Ansprüche abzusichern. Bei der SDK kann sich der Interessierte Ergänzungsangeboten nach dem Baukastenprinzip zu einem individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Egal, ob er als Privatpatient beim Arzt oder Heilpraktiker ambulant behandelt werden möchte, ob Chefarztbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer oder keine Zusatzkosten beim Zahnersatz, das passende Produkt kann bei der Süddeutschen zusammengestellt werden.
Gerade im ambulanten Bereich haben gesetzlich Krankenversicherte im Laufe der Jahren gravierende Leistungsveränderungen hinnehmen müssen. Ob bei der Brillenleistung, großen Hilfsmitteln oder den steigenden Zuzahlungen, die Versorgung wird dezimiert. So bietet das in Fellbach ansässige Unternehmen im ambulanten Bereich vier Zusatztarife an. Mehr Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen, Kur und Hilfsmittel gibt es mit dem Tarif WG.
Im NATURprivat übernimmt die SDK 100 % der Kosten für ambulante Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden. Außerdem 100 % der Kosten, für die im Zusammenhang mit dem Naturheilverfahren verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel (z.B. Massagen). Insgesamt werden hierbei pro Kalenderjahr bis zu 1.000,- Euro erstattet. Allerdings ist im ersten Kalenderjahr die Leistung auf 100,- Euro, im zweiten Kalenderjahr auf insgesamt 200,- Euro begrenzt.
Interessant ist auch der AKTIV55Plus, denn gerade im Alter wird der Anspruch auf Qualität höher, vor allem dann, wenn es um die eigene Gesundheit geht. AKTIV 55plus bietet für gesetzlich Krankenversicherte ab 55 Jahren sinnvolle Leistungsergänzungen für Zahnersatz, Brille, Kur und Ausland. Im Top-Tarif sogar zusätzlich Leistungen für Heilpraktiker. Eine Besonderheit des AKTIV 55plus ist, dass er ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und einen 24-Stunden Gesundheits-Service per Telefon bietet.
Im vierten wählbaren Zusatzbaustein -PRAXISprivat- sind gesetzlich Versicherte trotzdem Privatpatienten. Beantragt der gesetzlich Versicherte bei seiner Kasse das Kostenerstattungsprinzip, dann geht er zukünftig als Privatpatient zum Arzt oder Zahnarzt. Die Rechnungen erhält der GKV Patient dann direkt vom jeweiligen Behandler und reichen diese zur Kostenerstattung bei seiner jeweiligen Krankenkasse ein. Die Differenz zwischen “Privatpatienten-Rechnung” und Kassenleistung deckt dann zum größten Teil PRAXISprivat.
Egal, für was sich man sich entscheidet, eine konkrete Beratung sollte dem vorausgehen.