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Streit um GOÄ-Reform: Geringere Ärztehonorare für Basistarif-Versicherte

Jochen am 18. Februar 2010 · Kein Kommentar

Seitdem der Koalitionsvertrag der neuen Regierung vorliegt, wittern Experten und Politiker Sprengstoff: Gemeint ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die eigentlich novelliert werden soll. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret, die medizinische Gebührenordnung solle neben dem momentanen Stand der Forschung auch die Entwicklung der Kosten berücksichtigen. Genau an diesem Punkt streiten sich die Experten nun: Während die einen die Gebührenentwicklung auf die PKV beziehen, deuten die anderen diesen Passus in Richtung Kostenentwicklung bei den Ärzten. Volker Leienbach, Chef des PKV-Verbandes, plädierte in diesem Zusammenhang für eine Regulierung der Ärztehonorare nach unten. Sein Argument: Da die Ärztehonorare einen großen Teil der Kosten für die privaten Kassen ausmachen, könnten so Kosten gesenkt und drastische Beitragssteigerungen vermieden werden. Ganz anders argumentiert beispielsweise CSU-Mann Markus Söder, seines Zeichens bayrischer Gesundheitsminister: Er forderte unlängst eine bessere Berücksichtigung der ärztlichen Leistungen und eine grundlegende Honorarreform.

Ein erster Schritt in Richtung Einigung wurde nun gestern unternommen: Der Verband der privaten Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnten sich nach langer Diskussion zumindest auf einen Kompromiss im Hinblick auf die Ärztehonorare festlegen. Geplant ist nun, dass Ärzte ab dem 01. April für die Behandlung von privat Versicherten im Basistarif eine geringere Vergütung erhalten sollen. So sollen Laborleistungen (M) künftig nur noch mit dem 0,9-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden können. Der 1.0-fache Satz der GOÄ gilt ab April für Leistungen in den Bereichen A (Gebühren in besonderen Fällen), E (physikalisch-medizinische Leistungen) und O (Strahlendiagnostik und Nuklearmedizin).Alle anderen Leistungen sollen mit dem 1,2-fachen Satz berechnet werden.

Der PKV-Verband zeigte sich mit dieser Einigung zufrieden: Er hatte gefordert, die Behandlungsvergütung in der PKV an das Niveau der Vergütung für Kunden der gesetzlichen Krankenkassen anzugleichen.

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Tags: Allgemein · Private Krankenversicherung

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