Das Bürgerentlastungsgesetz ist zwar mit den besten Wünschen auf den Weg gebracht worden – nun zeichnen sich aber so langsam die Schattenseiten dieser Neuregelung ab. Genau betrachtet kann das Gesetz Mitglieder der privaten Krankenversicherung sogar Geld kosten statt sie zu entlasten. PKV-Mitglieder müssen künftig demnach ganz genau rechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung für sie lohnt. Das Problem ist folgendes: Bisher stellten Tarife mit Option auf eine Beitragsrückerstattung ein reizvolles Angebot dar. Die Versicherten übernahmen kleine Rechnungen selbst und konnten dafür damit rechnen, zum Ende des Jahres einen bestimmten Anteil der geleisteten Beiträge zurück zu erhalten. Quasi als Bonus dafür, dass sie im letzten Versicherungszeitraum so gesund bzw. kostenbewusst waren.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz kommen Versicherte nun aber ins Grübeln: Das Gesetz ermöglicht es, die Beiträge zur Krankenversicherung zumindest teilweise steuerlich geltend zu machen. Nutzt man die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung, verringern sich damit jedoch aufs Jahr betrachtet die anfallenden Kosten zur privaten Krankenversicherung. In der Folge senkt die Beitragsrückerstattung die abzugsfähigen Sonderausgaben – und damit die Steuer-Rückerstattung.
Ärzten und Gesundheitsexperten zufolge wird damit nun eine falsche Botschaft gesendet. Bisher galt das Prinzip: Wer gesundheitsbewusst lebt und deshalb seltener zum Arzt muss, wird in Form von Rückerstattungen belohnt. Nun gilt jedoch: Wer Rechnungen bei seiner Krankenkasse einreicht, bekommt den Rechnungsbetrag i.d.R. voll erstattet UND zusätzlich können höhere Beiträge zur PKV steuerlich geltend gemacht werden, da eine Beitragsrückerstattung nicht stattfindet.
Ein Umdenken dürfte auch bei PKV-Neukunden einsetzen: Bisher galt es als sinnvoll, hohe Selbstbeteiligungen zu vereinbaren um auf diese Weise den monatlichen Beitrag so niedrig wie möglich zu halten. Mit dem Gesetz beteiligt sich der Fiskus nun aber an den Beiträgen, während der Selbstbehalt komplett aus eigener Tasche zu finanzieren ist. Im Endeffekt ist es nun günstiger, einen möglichst niedrigen Selbstbehalt zu wählen.
Lohnt sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung? Hier rechnen!
2 Reaktionen bis jetzt ↓
1 Al // Feb 24, 2010 at 21:47
Wenn ich eine Beitragsrückerstattung von z.B. 1000€ erwarte und Rechnungen über diesen Betrag nicht einreiche, stehe ich steuerlich schlechter da, als wenn ich die Rechnungen über 1000€ einreiche und auf die Beitragsrückersattung verzichte. Seltsames Gesetz.
2 Redaktion // Feb 25, 2010 at 10:34
Ab bzw. bis wann es sich steuerlich rechnet, Rechnungen einzureichen und auf die Beitragsrückerstattung zu verzichten ist individuell unterschiedlich und muss im Einzelfall berechnet werden. Aber im Prinzip: Ja.
Anmerkung: Beitragsrückerstattung meint die Rückerstattung auf die man ggf. Anspruch hat, wenn man ein Jahr lang leistungsfrei bleibt (s.o.). Nicht zu verwechseln mit der normalen Erstattung der Rechnungsbeträge.
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