Viele Wintersportler wollen das Ende des Winters noch einmal zum Skilaufen nutzen. Leider endet das nur allzu oft im Krankenhaus. Die Huk Coburg erklärt, was die Unfallopfer erwarten müssen, wenn im Ausland ein Arztbesuch oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird.
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, sich mit einer europäischen Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen zu lassen. Das gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, benötigt man für einen Arztbesuch einen Auslands-Krankenschein. Sehr wichtig zu wissen, ist, dass ein deutscher Patient im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen Krankenkasse behandelt wird. Der kann vom deutschen stark abweichen. So ist es zum Beispiel in einigen Staaten üblich, wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile zu zahlen. Darüber hinaus muss die Behandlung unbedingt durch einen Vertragsarzt durchgeführt werden.
Oft ist es aber so, dass die Ärzte vor Ort nur privat behandeln. Schon ein glatter Bruch und einige Tage Krankenhausaufenthalt können mehrere tausend Euro Kosten verursachen. Kommt der Unfall in einem Land zustande, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht (wie in den USA oder Kanada), muss der Verunglückte die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Auch der Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse. Das kann bis zu 800 Euro für einen Krankenwagen oder bis zu mehreren tausend Euro für eine Bergung mit dem Hubschrauber kosten.
All diese Kosten sind vermeidbar, wenn vor der Reise eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen wird. Mitglieder der privaten Krankenversicherung haben hier einen Vorteil: Ihr Versicherungsschutz umfasst in der Regel eine vollumfängliche Behandlung inkl. Krankenrücktransport & Co auch im Ausland. Trotzdem gilt: Vor der Reise lieber noch einmal nachfragen und im Zweifelsfall einen Zusatzschutz abschließen.
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