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Arbeitgeberzuschuss 2010: Das steht PKV-Versicherten zu

Christiane am 2. März 2010 · Kein Kommentar

Prinzipiell erhalten alle Arbeitnehmer per Gesetz von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung, den sogenannten Arbeitgeberanteil - und das ganz unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist die Sache klar: Bei ihnen trägt der Arbeitgeber einen immer gleichen Anteil der Kosten zur Sozialversicherung. Etwas anders sieht es jedoch bei privat versicherten Arbeitnehmern aus: Die Berechnung ihres Zuschusses ist oftmals komplizierter als man denkt.

Im Allgemeinen sollten privat versicherte Arbeitnehmer zunächst einmal wissen, was überhaupt alles bezuschusst werden kann und in welcher Höhe Zuschüsse gewährt werden. Es ist nämlich längst nicht so, dass sie die vollen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen müssen wie es beispielsweise bei vielen Selbständigen der Fall ist. Stattdessen haben sie ebenso wie gesetzlich Versicherte einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sich ihr Arbeitgeber an den Versicherungskosten beteiligt.
Auch bei privat Versicherten spricht man vom Arbeitgeberanteil bzw. -zuschuss. Er enthält neben dem Zuschuss zur eigenen privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers u.U. auch Zuschüsse für Familienangehörige wie Kinder oder den nicht arbeitenden Ehegatten.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBM) der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss beträgt seit dem 01. Januar 2010 monatlich maximal 262,50 Euro für die Krankenversicherung und 36,56 Euro für die Pflegeversicherung bzw. 7 Prozent der BBG KV. Die Höhe des maximalen Zuschusses ist bundeseinheitlich geregelt. Allerdings kommt längst nicht jeder Versicherte in den Genuss des Höchstzuschusses: Eine weitere Regelung besagt, dass der Arbeitgeberanteil maximal die Hälfte der tatsächlich geleisteten Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen darf.
Im Endeffekt bedeuten diese Vorgaben: Wer eine niedrige PKV-Prämie zahlt, erhält nicht den Arbeitgeber-Höchstzuschuss und wer eine hohe Prämie zahlt, erhält maximal den Höchstbetrag von derzeit 262,50 Euro plus 36,56 Euro (KV + PV).

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Tags: Private Krankenversicherung

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