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Sterbegeld – Wer früher stirbt …

Wolfgang am 3. März 2010 · Kein Kommentar

“Wer früher stirbt, ist länger tot!” – Eine eher sarkastische Aussage, die dann aber auch meist nicht so ernst daher kommt, wie es dann auch der Film von Marcus H. Rosenmüller als bayrische Komödie wieder relativiert. Nun stirbt nicht jeder für sich allein; er hinterlässt meist Angehörige, die dem Verstorbenen in der Mehrzahl der Fälle auch die letzte Ehre und das letzte Geleit geben wollen. Dazu gab es einst Sterbegeld, und das von der Krankenkasse. Dieses nun wird seit 2004 nicht mehr gezahlt und die Streichung des Anspruchs auf Sterbegeld ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat vor knapp zwei Jahren in höchster Instanz das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 1 KR 4/05).

Tod und Eigentum

Seinerzeit machte ein Verfahren Schlagzeilen, bei dem eine Witwe die Bestattungskosten für ihren Mann bei der AOK eingeklagt hatte. Die Leistung sei dem Paar zu beider Lebzeiten gesetzlich zugesagt worden und die Krankenkasse dürfe sie als Erbin nun nicht einfach um die ihr zustehende Summe prellen, argumentierte die Witwe. Die endgültige Antwort der Bundessozialrichter: “Die Anwartschaft auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung – hier das Sterbegeld – unterliegt nicht der in der Verfassung festgeschriebenen Eigentumsgarantie”. Ein solcher Eigentumsschutz als rechtliche Position an die Sozialversicherung käme nur in Betracht, wenn sie auf erheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen. “Vor allem aber müssen solche Zuwendungen der Sicherung der Existenz der Versicherten dienen”, so die juristischen Profis auf den Kasseler Urteilsspruch. Und davon könne bei den Kosten für die Bestattung eines Toten nicht ausgegangen werden.

In wirtschaftlich angespannten Zeiten sind hohe Ersparnisse älterer Menschen nicht immer gegeben; doch haben Hinterbliebenen bei Todesfällen in der Familie die Kosten zu tragen. Wie aber diese kurzfristig finanzieren? Eine Lösung bieten Sterbegeld-Versicherungen gegen einen eher nur geringen monatlichen Beitrag.

Highway to hell!?

Der Harley-Davidson-Fan bekam seine bereits zu Lebzeiten erwünschte Beerdigung: Das ‘Moped’ stand neben dem Sarg, statt eines Requiems auf der Orgel gab es Rockmusik vom Band. Zu Lebzeiten hatte der leidenschaftliche Biker seine Beerdigung geplant und die Finanzierung angespart. Solche Leute mit Sterbegeldversicherung wollen verhindern, dass die Angehörigen durch die Kosten belastet werden. Jüngere möchten ihre Bestattung selbst bestimmen, auch wenn Verbraucherschützer die Versicherungsverträge eher skeptisch beäugen. Seit das gesetzliche Sterbegeld gestrichen wurde, boomen die Sterbegeldpolicen der Versicherer. Der Kunde zahlt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine festgelegte Prämie und nach seinem Tod erhalten die Angehörigen oder ein Bestattungsunternehmen die vereinbarte Summe.

Die Policenzahl steigt

Verbraucherschützer halten die zahlreich abgeschlossenen Policen für ein Renditegrab. Das Problem: Wird der Kunde sehr alt, zahlt er mehr ein, als die Versicherung nach seinem Tod ausschüttet. Doch nicht nur eine Überzahlung kann eintreten, es kann auch umgekehrt sein.” Schließt ein 65-Jähriger für 20 Euro im Monat eine Sterbegeldversicherung ab und stirbt mit 70, zahlt er weniger ein, als der Versicherer leistet. Wird der Kunde 92 Jahre alt, ist es umgekehrt. In der Regel zahlen die Anbieter erst nach einer Frist von drei Jahren, womit verhindert wird, dass sich Sterbenskranke gerade noch absichern. Und auch der Bund der Versicherten rät Kunden, das Geld lieber über eine Risikolebensversicherung anzusparen – Leistungsumfang 5000 Euro für durchschnittliche Beerdigungskosten. Alles andere, so die Verbraucherschützer sei nichts anderes als eine Kapital-Lebensversicherung mit schwacher Rendite. Doch diese Sichtweise ist zu schlicht, sagt die Branche der Versicherer: “Die Sterbegeld-Versicherung ist eine Risiko-Lebensversicherung für ältere Leute”, so der Tenor beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Verträge seien zwar technisch eine Kapital-Lebensversicherung, aber es gehe nicht darum Vermögen aufzubauen. Es kann nur darum gehen, das Risiko abzusichern, und das ist nicht dieselbe Sache wie eine Kapitalanlage.

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Tags: Versicherung

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