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Urteil: Krankenkasse muss nicht für Hochton-Therapie aufkommen

Sabine am 3. März 2010 · 1 Kommentar

Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Hochton-Therapie durch ihre Krankenkasse. Das entschied nun das Sozialgericht Aachen. Der Entscheidung zugrunde liegt die Klage einer Patientin, die seit geraumer Zeit unter diabetischer Polyneuropathie, einer Nervenschädigung infolge einer Diabetes-Erkrankung, leidet. Ihren Angaben zufolge konnte eine Behandlung mit der Hochton-Therapie die Beschwerden der Patientin lindern. In der Folge kaufte sie sich ein entsprechendes Gerät, forderte die Kosten dafür aber von ihrer Krankenkasse zurück. Aufgrund der Weigerung der Kasse, die Kosten zu übernehmen, entschied sich die Frau für den Weg vor Gericht.

Den könnte sie nun aber bereuen: Das Sozialgericht Aachen entschied gegen die Klägerin. Bei der Hochton-Therapie handele es sich um einen Therapieansatz, der anders als die klassische Elektro-Therapie nicht nur auf Muskeln und Nerven, sondern auch auf den Zellstoffwechsel einwirken soll. Diese neue Behandlungsmethode ist bisher nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss befürwortet worden. Zudem liegen dem Gericht zufolge nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Therapie beweisen könnten. Aufgrund dieser Einwände muss die beklagte Krankenkasse die Kosten für die Therapie nicht übernehmen - auch wenn die Methode im Einzelfall positive Ergebnisse erzielt.

Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind in dieser Hinsicht im Vorteil: Einen offenen Leistungskatalog vorausgesetzt können sie im Prinzip jede Erfolg versprechende Behandlung in Anspruch nehmen und erhalten die Kosten im Regelfall zurückerstattet. Wer auf Nummer sicher gehen will, spricht die Therapie im Vorfeld mit seiner privaten Krankenversicherung ab, reicht u.U. einen Heil- und Kostenplan ein und kann sich in der Folge darauf verlassen, nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen.

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Tags: Recht

1 Reaktion bis jetzt ↓

  • 1 paku // Jun 27, 2010 at 13:32

    ich weiss von einigen studien, die belegen, dass die hochtontherapie bei polyneuropathie besser wirkt als jede andere behandlungsmethode (auch besser als tens). die krankenkassen sollten sich überlegen, welche kosten ihnen in zukunft bei den betroffenen patienten entstehen. da ist eine bezuschussung oder erstattung der kosten für diese therapie für kasse und patient günstiger.

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