Dass auch die PKV angesichts stetig steigender Medikamenten -und Behandlungskosten mit immer höheren Ausgaben fertig werden muss, ist längst kein Geheimnis mehr. Seit Jahren ist es bei den unterschiedlichsten Ärzten verbreitete Praxis, privat Versicherte höchstmöglichlich abzurechnen, damit die Behandlung von gesetzlich Versicherten zumindest halbwegs kostendeckend möglich ist. Im Gegensatz zur GKV hat die PKV allerdings deutlich weniger Möglichkeiten, von sich aus die Kosten zu senken. Und wendet sich nun mehr oder weniger entschlossen an die Politik mit der Bitte um Hilfe.
Drei Beispiele nennen die privaten Krankenkassen immer wieder, die von der Benachteiligung der PKV gegenüber der GKV zeugen. So ist es den privaten Krankenkassen beispielsweise nicht gestattet, direkte Verträge mit Ärzten, Pharmaproduzenten oder Krankenhäusern abzuschließen. Das Festhalten an der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte bedeutet für die Privaten derzeit lediglich eines: Honorarstruktur und -niveau bleiben gleich und damit auch die Übervorteilung der privat versicherten Patienten.
Darüber hinaus war bisher im Gespräch, die Drei-Jahres-Grenze zu kippen, um jungen Gutverdienern einen schnelleren Zugang zur PKV zu ermöglichen. Passiert ist bisher – nichts. Möglicherweise auch deshalb weil sich Gesundheitsminister Rösler nach der Berufung von Christian Weber ins Ministerium und den Vorwürfen, die FDP betreibe Klientelpolitik, deutlich in Sachen PKV zurückhält. Und das obwohl der Koalitionsvertrag besagt, die PKV solle als Voll- und Zusatzversicherung in jedem Fall erhalten bleiben und gefördert werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die derzeit diskutierte Kopfpauschale in der GKV: Wird sie durchgesetzt, mit allen bestehenden Vorteilen für die GKV, werden die gesetzlichen Krankenkassen überdeutlich bevorteilt. Das hieße nämlich zum Beispiel, dass die Versicherungskosten für Gutverdiener in der GKV sinken und sie darüber hinaus von Besonderheiten wie der kostenlosen Mitversicherung von Kindern profitieren. Die PKV fordert daher u.a. eine Gleichbehandlung der Krankenversicherung für Kinder im gesetzlichen und privaten System.
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