Die Techniker Krankenkasse (TK) hat zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) einen Sondervertrag geschlossen, durch welchen Versicherte der TK in Zukunft das Hautkrebs-Screening bereits ab einem Alter von 20 Jahren ohne Zuzahlung in Anspruch nehmen können. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist mit der Übernahme der Kosten dieser Vorsorgeleistung in aller Regel erst für Versicherte ab 35 Jahren zu rechnen.
Nach Angaben eines Berichtes im Ärzteblatt werden die hessischen Dermatologen für diese Leistung angemessen vergütet. Als Basis dafür dient eine Honorarvereinbarung, die dem Honorarvertrag für die eigentliche Leistung der GKV entspricht. Die beiden KVH-Vorstandsvorsitzenden Margita Bert und Gerd Zimmermann empfinden die Regelung als gutes Beispiel für eine sinnvolle Ergänzung der Regelversorgung mithilfe von Sonderverträgen. Der Vertrag soll in enger Abstimmung mit dem hessischen Dermatologenverband ausgearbeitet werden sein. Es können nicht nur Dermatologen sondern auch alle hessischen Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit anerkannter Fortbildung für das Hautkrebs-Screening in den Vertrag einsteigen.
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das sogenannte „Hautkrebs-Screening“. Deutschland hat mit dem Hautkrebs-Screening weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut eingeführt. Ein Screening soll Vorstufen, Frühstadien und Risikofaktoren einer Erkrankung diagnostizieren.
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