Zwar müssen Selbständige über kein Mindesteinkommen verfügen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, jedoch möchten dennoch zunehmend mehr Versicherer wissen, wie es um das Einkommen ihrer selbständigen Antragsteller bestellt ist. Die Versicherer möchten sich selbst absichern: Ein Einkommensnachweis soll belegen, dass sich Selbständige in der Lage befinden, den monatlichen Versicherungsbeitrag problemlos zu leisten.
Ein solcher Nachweis lässt sich jedoch gar nicht immer so leicht erbringen – insbesondere wenn man sich erst kürzlich selbständig gemacht hat. In solch einem Fall besteht das Problem vor allem darin, dass man noch über keinen Einkommenssteuerbescheid verfügt, der letztlich genau aufzeigt, wie es um die Höhe des Einkommens nach Abzug aller Ausgaben und Werbungskosten bestellt ist.
Sofern man Steuerbescheide vorlegen kann, sollte man diese Möglichkeit nutzen: Einfacher kann man einen Nachweis über sein Einkommen nicht erbringen. Allerdings ist auch klar, dass der Steuerbescheid entsprechend positive Zahlen offenbaren sollte. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte zumindest nachgewiesen werden können, dass es um die Einnahmen der gewerblichen Tätigkeit trotzdem gut bestellt ist. Dies ist beispielsweise möglich, indem man Rechnungen in Verbindung mit einer Umsatzaufstellung vorlegt. Es gibt PKV-Anbieter, die diese Unterlagen als Nachweis akzeptieren.
Gründer haben in der Regel gar keine andere Wahl als auf diese Weise zu verfahren: Bis der erste Steuerbescheid vorliegt, kann es unter Umständen noch viele Monate dauern. Dann ist es umso wichtiger, Rechnungen vorlegen zu können, welche die eigenen Umsätze belegen. Zumindest sollte man es auf diesem Weg versuchen – der voreilige Gang zu einem anderen Versicherer (der keinen Einkommensnachweis fordert) wäre falsch.
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