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Abschaffung der dreijährigen PKV Wartefrist derzeit nicht in Sicht

Jochen am 31. Mai 2010 · Kein Kommentar

Nach der Bundestagswahl wurden schnell unzählige Stimmen laut, die auf eine baldige Abschaffung der dreijährigen PKV Wartefrist verwiesen. Grund war der Einzug der FDP in die Regierung. Die FDP wurde bisher als tatkräftiger Unterstützer der privaten Krankenversicherung angesehen. Deshalb ging man davon aus, dass die dreijährige Wartefrist, die im Rahmen der letzten Gesundheitsreform eingeführt wurde, wieder abgeschafft oder zumindest deutlich verkürzt wird.

Die Wartefrist erschwert Arbeitnehmern den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Heutzutage reicht es nicht mehr aus, mit seinem Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze zu liegen: Ein ausreichend hohes Einkommen ist kein Garant für einen umgehenden Versicherungswechsel. Heutzutage muss diese Einkommensgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden – erst dann ist ein Wechsel möglich. So wollte die letzte Regierung die Arbeitnehmer stärker an die Krankenkassen binden und zugleich für den Fluss hoher Beiträge sorgen.

Wie bereits erwähnt rechneten viele Leute mit einer umgehenden Gesetzesänderung, die wenigstens eine Verkürzung der Wartefrist zur Folge hat. Doch augenblicklich ist eine solche Gesetzesänderung nicht in Sicht. Bundesgesundheitsminister Rösler konzentriert sich auf andere Bereiche: Anstatt die PKV zu stützen, liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein großes Thema ist die Einführung der Gesundheitspauschale, die zusätzlich zum regulären Krankenversicherungsbeitrag erhoben werden soll. Außerdem sollen Kassenmitglieder von Rabatten auf Arznei profitieren können.

Beide Themen sorgen für eine Menge Wirbel und scheinen den Minister auszulasten. Dass eine Änderung bezüglich der PKV Wartefrist zugunsten der Versicherten vorgenommen wird, ist erst einmal unwahrscheinlich.

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Tags: Private Krankenversicherung

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