Die Alternativmedizin bietet eine große Auswahl an Heilverfahren, die weit über die Homöopathie hinaus geht. Allerdings müssen Versicherte dabei beachten, dass nicht jede Methode dabei von der privaten Krankenversicherung mitgetragen wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nur zur Kostenerstattung bewährter Verfahren der Naturheilkunde kommt: Es werden auch viele weitgehend unbekannte Therapieformen genutzt. Die privaten Krankenversicherer erwarten, dass Schulmedizin und Naturheilkunde in Balance zueinander stehen. Die Therapieformen werden als Ergänzung einer schulmedizinischen Behandlung betrachtet. Die Erstattung im tariflichen Rahmen ist aber nur begrenzt möglich. Schließlich sind nicht alle naturheilkundlichen Verfahren wissenschaftlich anerkannt und nachweisbar.
Die privaten Krankenversicherer versuchen trotzdem alternative Heilmethoden einzubinden. Einschränkend legen viele PKV fest, dass Therapieverfahren mit dem Stempel ‘erstattungswürdig’ einige wenige, entscheidende Kriterien erfüllen müssen. Zu diesen Kriterien gehören die theoretische Erklärbarkeit und die praktische Bewährung der Verfahren. Außerdem müssen sie lern- und lehrbar sein. In diesen Bereich gehören auch traditionell anerkannte Therapieansätze wie zum Beispiel ‘Alternative Medizinsysteme’, zu denen die traditionelle chinesische Medizin (TCM) mit Akupunktur sowie Zungen- und Pulsdiagnostik gehört. Anerkannt werden auch alle homöopathischen Behandlungsformen. Dazu zählen eine Erst- und Folgeanamnese sowie die Gabe spezifischer homöopathischer Arzneimittel. Auch Mistelpräparate, die das Wachstum von Tumoren bremsen können sollen, zählen in diese Kategorie.
In den letzten Jahren hat sich die Tendenz zur mehrheitlichen Akzeptanz solch medizinischer Nicht-Schul-Methoden durchgesetzt. Inzwischen werden viele Verfahren von der schulmedizinischen Lehrmeinung anerkannt und integriert. Damit kann davon ausgegangen werden, dass so auch die Zukunft für andersartige Therapieansätze aussieht, die heute noch als eher unkonventionell gelten. Die privaten Krankenversicherer haben sich dazu entschlossen auch solchen Verfahren, deren Anwendung noch nicht schulmedizinisch anerkannt ist, eine Chance zu geben. Leistungen für Heilpraktiker, die über dem Durchschnitt liegen, erhalten Versicherte bei mehreren Gesellschaften. Dazu gehören beispielsweise die HanseMerkur mit dem KVE und Pro Fit; die DKV mit BestMed, die Gothaer mit MediVita, MediComfort und MediStart. Die Barmenia bietet verschiedene Tarife, der Münchner Verein hat den Tarif Royal und bei der Victoria gibt es AN1 und AN2.
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