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Interner PKV Wechsel: Tarifzuschlag nicht zulässig

Jochen am 26. Juni 2010 · Kein Kommentar

Bereits vor einigen Monaten sorgte die Allianz für Schlagzeilen, als man einen Tarifzuschlag bei Bestandskunden der eigenen privaten Krankenversicherung mit aller Gewalt durchsetzen wollte. Es ging um die Einführung eines neuen PKV-Tarifs (Allianz Aktimed), der Neukunden einen Kostenvorteil verschafft: Neukunden können sich zu einem vergleichsweise günstigen Grundtarif versichern und diesen Tarif sehr gezielt erweitern.

Bestandskunden wurde der Wechsel angeboten – allerdings gegen Zahlung eines dauerhaften Tarifzuschlags. Weil der reine Grundtarif einen deutlich niedrigeren Beitrag als ihr bisheriger Tarif aufweist, können etliche Bestandskunden ihre Versicherungskosten spürbar verringern. Der PKV-Anbieter verlangte daher eine Ausgleichszahlung. Mehrere Versicherungsnehmer zogen daraufhin vor Gericht, um gegen die Erhebung des Tarifzuschlags zu klagen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Erhebung des Tarifzuschlags unzulässig ist und der Versicherer die zu Unrecht erhobenen Beiträge erstatten muss. Obwohl eine Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, hat der Versicherer inzwischen zugesichert, die Erstattung zu leisten. Bestandskunden müssen sich gar nicht erst mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen - die Erstattung erhalten sie automatisch.

Allerdings hat das Management des PKV-Anbieters deutlich gemacht, dass es ohne den Zuschlag nicht geht. Aufgrund der Kostenstruktur werden man nun sämtliche Versicherungsmitglieder beteiligen und somit den Beitrag des Grundtarifs anheben. Von dieser Maßnahme werden alle Versicherungskunden betroffen sein – auch Neukunden.

Eine solche Erhöhung kann der Versicherer jederzeit vornehmen. Dementsprechend werden die Versicherungsnehmer wohl kaum eine Chance haben, sich hiergegen zu wehren. Auf der anderen Seite muss gesagt werden, dass der „Aktivmed“ PKV-Tarif als sehr preiswert gilt und voraussichtlich auch nach der Erhöhung immer noch relativ attraktiv sein wird.

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Tags: Recht · Private Krankenversicherung

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