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Tarifzuschlag der Allianz unzulässig

Christiane am 28. Juni 2010 · Kein Kommentar

Schon vor mehreren Monaten war die Allianz im Gespräch, da sie einen Tarifzuschlag bei Bestandskunden der eigenen privaten Krankenversicherung mit aller Gewalt durchsetzen wollte. Im Detail ging es dabei um die Lancierung eines neuen PKV-Tarifs, des Allianz Aktimed, der Neukunden einen Kostenvorteil verschafft. Diese haben die Möglichkeit, sich zu einem im Vergleich preiswerten Grundtarif zu versichern und diesen Tarif sehr gezielt zu erweitern. Bestandskunden ist der Wechsel angeboten worden, jedoch gegen Zahlung eines dauerhaften Tarifzuschlags. Da der reine Grundtarif einen wesentlich geringeren Beitrag als ihr bisheriger Tarif aufweist, können sehr viele Bestandskunden ihre Versicherungskosten deutlich verringern. So zumindest die Theorie – der PKV-Anbieter forderte aus diesem Grund eine Ausgleichszahlung. Es schlossen sich mehrere Versicherungsnehmer zusammen und reichten Klage ein, um gegen die Erhebung des Tarifzuschlags vorzugehen.

In dem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entschieden die Richter, dass die Erhebung des Tarifzuschlags unzulässig ist und der Versicherer die zu Unrecht erhobenen Beiträge erstatten muss. Bisher liegt noch keine Urteilsbegründung vor. Dessen ungeachtet hat der Versicherer zugesichert, die Erstattung zu leisten. Bestandskunden müssen sich nicht einmal mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen: Die Erstattung erhalten sie automatisch. Jedoch hat das Management des PKV-Anbieters klargemacht, dass es ohne den Zuschlag nicht geht. Aufgrund der Kostenstruktur müssen jetzt sämtliche Versicherungsmitglieder beteiligt werden und daher müsse auch der Beitrag des Grundtarifs angehoben werden. Von dieser Maßnahme werden alle Versicherungskunden betroffen sein, auch Neukunden. Eine derartige Erhöhung kann der Versicherer zu jeder Zeit vornehmen. Daher werden die Versicherungsnehmer wohl keine realistische Chance haben, sich dagegen zu wehren. Andererseits wird der „Aktivmed“ PKV-Tarif als sehr preiswert eingestuft und wird voraussichtlich auch nach der Erhöhung immer noch relativ erschwinglich sein.

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Tags: Private Krankenversicherung · Recht

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