Die 51 Millionen Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden sich im nächsten Jahr auf höhere Zahlungen einstellen müssen. Nicht nur die allgemeinen Beitragssätze in der GKV werden definitiv um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent erhöht, sondern die einzelnen gesetzlichen Kassen können auch höhere Zusatzbeträge erheben, wodurch auch die alte Obergrenze von einem Prozent des Einkommens hinfällig ist. Die allgemeine Beitragserhöhung soll zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. So würden auch die Arbeitgeberzuschüsse für gesetzlich Krankenversicherte 2011 angehoben. Krankenkassen, die mit den Einheitsbeiträgen nicht zurechtkommen, sollen in Zukunft Zusatzbeiträge erheben dürfen, über deren Höhe sie selbst entscheiden. Daneben soll es einen Sozialausgleich aus Steuergeldern geben. Für 2011 sind jetzt schon zwei Milliarden Euro sicher.
Neben den Beitragserhöhungen einerseits sollen Einsparungen bei den Leistungserbringern und den Kassen auch helfen. Auf diese Weise sollen 2011 schon 3,5 Milliarden Euro und im Folgejahr vier Milliarden Euro dem GKV-System zugefügt werden. Das heißt aber auch, dass unter anderem die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den beiden nächsten Jahren gegenüber 2010 nicht ansteigen dürfen. Beschränkt auf die halbe Grundlohn-Summensteigerung sollen die Krankenhausausgaben wie auch der Zuwachs bei Zahnärzten werden. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer sagte, dass insgesamt “mehr drin gewesen” wäre. Die Zusatzbelastungen der Versicherten könnten merklich geringer sein und die Einnahmen der Ärzte und der Krankenhäuser sind so hoch wie noch nie. Folglich wäre zumindest in diesen Bereichen eine echte Nullrunde angemessen gewesen.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss weiterhin einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Finanzierung der ansteigenden notwendigen Kosten kalkulieren. Sollte der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übertreffen, kann er sozial ausgeglichen werden. Aktuellen Berechnungen des BVA zufolge werde der errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag bis zum Jahr 2014 dann 16 Euro pro Monat nicht überschreiten. Das bedeutet für ein beispielhaftes Einkommen von 800 Euro im Monat keinen fälligen Sozialausgleich. Der Sozialausgleich soll aus Steuermitteln erfolgen.
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