Im letzten Beitrag haben wir uns der Frage gewidmet, wie teuer die Krankenkassen in den nächsten Monaten und Jahren werden können. Unklar ist dabei beispielsweise, wie hoch zukünftig die Beiträge und die Zusatzbeiträge ausfallen werden. Ebenso unklar ist, ob die Beitragsbemessungsgrenze abermals angehoben wird. Dies trifft sowohl höher verdienende, freiwillig versicherte Arbeitnehmer als auch gesetzlich versicherte Selbstständige. Sollte die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer niedriger geworden sein, ist anders als in den Vorjahren üblich sogar eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze nicht auszuschließen.
Das Magazin VersicherungsJournal hat seinen bereits seit einigen Jahren bestehenden Excel-Rechner aktualisiert, mit dem für Angestellte und für Selbstständige die Mehrbelastung dargestellt wird, die aus den Komponenten Veränderung des Beitragssatzes, Erhebung eines Zusatzbeitrags und möglichem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung entsteht. Ein Beispiel dafür wäre, dass ein Arbeitnehmer mit 39.000 Euro Jahresgehalt allein durch die Anhebung des Beitragssatzes mit fast zehn Euro monatlichem Mehrbeitrag oder 3,4 Prozent Beitragssteigerung rechnen muss. Fordert seine Krankenkasse dann noch einen Zusatzbeitrag von beispielsweise 15 Euro ein, liegt der Steigerungssatz schon bei 8,6 Prozent.
Bei einem anderen Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresgehalt sind das unter gleichen Konditionen 7,9 Prozent Anhebung. Sollte aber die Beitragsbemessungs-Grenze zum Beispiel um zwei Prozent erhöht werden, muss er schon gut 33 Euro mehr jeden Monat bezahlen, was einer Steigerung von zehn Prozent der Prämie entspricht. Es wird sogar noch teurer unter gleichen Bedingungen für den Selbstständigen. Er muss sich an beinahe 51 Euro monatlichen Mehraufwand gewöhnen, was im Verhältnis zu seinem insgesamt deutlich höheren Beitrag einer Steigerung um acht Prozent entspricht.
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