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Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2009 (Krankenversicherung/Pflegeversicherung)

Gerald am 31. Oktober 2008 · Kein Kommentar

Vor gut zwei Wochen hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2009 beschlossen. Damit werden auch diverse Beitragsbemessungsgrenzen für 2009 festgelegt. In 4 Wochen muss nur noch der Bundesrat zustimmen, dann wären die neuen Bemessungsgrenzen endgültig. So lange sind die Werte unter Vorbehalt zu betrachten, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr hoch, dass es so kommen wird.

Beitragsbemessungsgrenze 2009 für Krankenversicherung und Pflegeversicherung

3675 EUR monatlich oder 44100 EUR im Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung meint jene Obergrenze beim Einkommen, bis zu welcher die gesetzliche Krankenkasse ihre Beiträge berechnet. Wer darüber hinaus verdient hat Glück, seine Beiträge werden auf Basis des Grenzwertes berechnet.

Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze 2009 in Manfreds Weblog oder ganz ausführlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales -> Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2009. Und wer den Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze kennen lernen möcht, der schaue bitte hier.

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Tags: Krankenversicherung

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