Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, sollte sich beeilen. Es ist ratsam, die Mitgliedschaft in der GKV bis zum 30. September zu kündigen, damit der Versicherungswechsel zum 1. Dezember und somit noch in diesem Jahr erfolgen kann. Die Mitgliedschaft in der GKV ist nämlich an eine zweimonatige Kündigungsfrist gekoppelt, die sich nicht umgehen lässt. Wer seine Kassenmitgliedschaft nach dem 30. September kündigt, kann frühestens zum 01. Januar in die PKV wechseln.
Der Zeitpunkt des Wechsels ist nicht außer Acht zu lassen. Es kann durchaus einen größeren Unterschied – auch aus finanzieller Sicht – machen, ob man noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr Mitglied in der privaten Krankenversicherung wird. Da wären beispielsweise die Tarife, die von einigen Versicherern zum nächsten Jahr angepasst werden. Da auch die PKV-Anbieter mit steigenden Gesundheitskosten zu kämpfen haben, wäre es denkbar, dass einige Leistungen in den gebotenen Tarifen gestrichen werden. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Wechsel nicht nur in diesem Jahr anzugehen, sondern ihn auch abzuschließen.
Ein weiterer Punkt ist das Einstiegsalter des Versicherungsnehmers, welches auf die Beitragshöhe eine spürbare Auswirkung haben kann. Dies liegt an der Einstufung und den Altersrückstellungen, die vom Versicherer gebildet werden. Grundsätzlich kann gesagt werden: Je jünger man bei Eintritt in die private Krankenversicherung ist, desto positiver wirkt sich dies langfristig auf die Entwicklung des Versicherungsbeitrags aus.
Alles in allem sind Interessenten gut damit beraten, ihre Kassenmitgliedschaft rechtzeitig bzw. vor dem 30. September zu kündigen, um noch innerhalb dieses Jahres wechseln zu können.
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