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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für den Wechsel in den Basistarif

Gerald am 3. Mai 2009 · 1 Kommentar

Tarifstufe BTN: nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif (MB/BT) können grundsätzlich Personen aufgenommen werden, mit dem Wohnsitz in Deutschland, die keinen Anspruch auf Beihilfe und keinen anderen Krankenversicherungsschutz haben.

Weitere Voraussetzungen sind:

  1. freiwillig GKV Versicherte können bis zum 30. Juni 2009 nächstmöglichen Termin in den Basistarif wechseln
  2. freiwillig GKV Versicherte die den Abschluss des Basistarif innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der erstmaligen Wechselmöglichkeit im Rahmen der freiwilligen GKV Versicherung wahrnehmen. Der Basistarif muss zum nächstmöglichen Termin beantragt werden;
  3. Personen welche nicht zur Gruppe 1 und 2 gehören und nicht GKV pflichtig sind, es darf Anspruch nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und kein Anspruch nach den Kapiteln 3,4,6,7 des SGB XII bestehen. Es darf auch noch keine PKV bestehen
  4. Alle Personen welche nach dem 31.12.2008 eine PKV abgeschlossen haben, alle Personen welche vor dem 31.12.2008 eine PKV abgeschlossen haben ist der Wechsel in den Basistarif nur bis 30.06.2009, oder wenn das 55.Lebensjahr vollendet ist möglich. Vor dem 55.Lebensjahr ist der Wechsel auch möglich, wenn die Person ein Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (für Beamte gilt das Ruhegehalt nach dem Versorgungsrecht) oder Leistungen wegen Hilfebedürftigkeit erhält.
  5. Alle Personen welche ohne Versicherungsschutz in der Zeit vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2008 in den modifizierten Standardtarif aufgenommen wurden oder im Standardtarif nach § 257 Abs. 2a SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung versichert waren.
  6. PKV Versicherte können wegen Beitragsrückstand in den Basistarif umgestellt werden

Oft muss der Basistarif bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, bei dem das bisherige Versicherungsverhältnis bestand.

Tarifstufe BTB: Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2009 für den Basistarif (MB/BT) können grundsätzlich Personen aufgenommen werden die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, sowie ihre bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Siehe auch “Wechsel in den Basistarif” im PKV Financial Weblog.

Tags: Private Krankenversicherung

1 Reaktion bis jetzt ↓

  • 1 mike johnson // Jun 10, 2009 at 19:05

    Der Basistarif der PKV ist mit der GKV nicht vergleichbar. Die GKV berechnet die Monatsbeiträge nach Einkommen.

    Kommt ein Angestellter oder ein Selbständiger bei der GKV in eine geringere Verdienstlage, so wird sein monatlicher Betrag sinken.

    Die PKV passt sich dem Einkommen und Zahlungsfähigkeit nicht an. Der Basistarif z.B. 569,63 € bei der Landeskrankenhilfe PKV bleibt gleich unabhängig vom Verdienst.

    Lediglich bei Gewährung von Arbeitslosenhilfe II wird der Basistarif von (Bsp. Landeskrankenhilfe LKH) von 569,63 € auf 50 % gesenkt - immer noch höher als eine GKV.

    Menschen, die nicht angestellt werden und gezwungen werden selbständig Einkommen nachzugehen werden wieder rum ungleich behandelt. Sie dürfen nicht nach neuer Gesetzgebung in die GKV wechseln, wo sich die Beträge dem Einkommen angepasst werden.

    Die neue Gesetzgebung und Zwang in einer privaten krankenversicherung trotz geringen Verdienstes ist eine Ungleichbehandlung der Wahlfreiheit und eine menschliche Katastrofe für die Menschen, die gesetzlich gezwungen werden in privaten Krankenversicherungen zu bleiben und durch hohe Selbstbeteiligung z.B. 1000 EUR für einen Monatsbeitrag von knapp 300 EUR weder die monatsbeiträge noch die ärztliche Behandlung zahlen können.

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