Die voraussichtlichen Werte für die Beitragsbemessungsgrenze 2010 sind vor Kurzem im Rahmen eines Vorschlags zur Rechengrößenverordnung 2010 bekannt gegeben worden. Demnach soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) von 48600 Euro im Jahre 2009 auf nunmehr 49950 Euro im Jahre 2010 ansteigen und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse von bislang 44100 Euro auf 45000 Euro. Monatlich wäre das eine Änderung von 3.675 Euro auf 3.750 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den Arbeitsentgelt-Grenzwert an, bis zu dem Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung angerechnet werden. Der Teil des Arbeitsentgeltes der oberhalb der Bemessungsgrenze liegt, wird nicht berücksichtigt. D.h. Personen mit einem Einkommen oberhalb des Grenzwertes brauchen nur so viel zu zahlen, als wenn ihr Einkommen auf Höhe der Bemessungsgrenze läge.

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