Zum Auftakt ein Blick auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
BBG Krankenversicherung und Pflegeversicherung 2007
| Beitragsbemessungsgrenze | jährlich | monatlich | kalendertäglich |
| Krankenversicherung | 42.750 € | 3.562,50 € | 118,75 € |
| Pflegeversicherung | 42.750 € | 3.562,50 € | 118,75 € |
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Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Kappungsgrenze für die Arbeitseinkünfte dar, bis zu der die Kassen-Beiträge angerechnet und abgeführt werden. Etwaige Anteile oberhalb dieses Grenzwertes werden nicht berücksichtigt. Â Wer also in 2007 mehr als 42.750 € im Jahr verdient, dem wird dennoch nicht mehr als 42.750 Euro angerechnet. Sie auch Beitragsbemessungsgrenze 2007 auf PKV Financial.
Neben der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es noch weitere Beitragsbemessungsgrenzen, die wichtigsten sind die Grenzen für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Lohnt sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung? Hier rechnen!
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1 Reaktion bis jetzt ↓
1 David Reisner // Aug 20, 2007 at 13:41
Guten Mittag
Danke für die Übersicht mit den Bemessungsgrenzen, an diese Übersicht habe ich noch nichtmal gedacht, ist eventuell eine Idee das auch mal zu diskutieren
Wünsche viel Erfolg mit dem Weblog zum Thema Krankenversicherung, das ja genug Möglichkeiten zur Diskussion gibt, vor allem auch mit den Neuerungen durch die Reform.
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