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ARAG Kranken mit Neuheit für Bestandskunden

Christiane am 23. Dezember 2009 · Kein Kommentar

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres hat die ARAG Krankenversicherung als erste private Krankenversicherung für ihre Mitglieder mit einer Vollversicherung ein besonderes Highlight mit in den Schutz aufgenommen: Einen leistungsfähigen Patienten-Rechtsschutz, welchen diese Kunden ohne zusätzliche Kosten erhalten. Bis zum heutigen Zeitpunkt waren lediglich Angebote vorhanden, bei denen sich der Patienten- Rechtsschutz auf eine telefonische Rechtsberatung begrenzte oder die Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Betrag für den Rechtsschutz zu zahlen hatten.

Der ARAG Patienten-Rechtsschutz kommt im Rechtsschutzfall in ganz Europa für Kosten von bis zu 1 Million Euro auf, weltweit werden bis zu 100.000 Euro der anfallenden Kosten getragen. Eine Selbstbeteiligung für Versicherungsnehmer ist dabei ausgeschlossen. Im Rechtsschutzfall wird eine ganze Bandbreite von Kosten übernommen. Dazu gehören unter anderem gesetzliche Gebühren des Rechtsanwalts, anfallende Gerichtskosten, Gebühren gerichtlich bestellter Zeugen und Sachverständiger, für Gerichtsvollzieher, aber auch für Schieds- und Schlichtungsverfahren.

Diejenigen, die bei der ARAG über eine Kranken-Vollversicherung verfügen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Die Versicherten können 24 Stunden jeden Tag bei Rechtsanwälten einen ersten Rat zu Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern erhalten. Sogar der TÜV bewertete die anwaltlichen Beratungsleistungen der ARAG vor kurzem mit der Bestnote „sehr gut”.

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Tags: Private Krankenversicherung

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