Alternative Heilmethoden haben sich unlängst zu mehr als einem Trend entwickelt und sind oftmals neben der “Schulmedizin” akzeptiert. Allerdings sind weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in einer Vielzahl von privaten Krankheitskostenvollversicherungen dafür Leistungen vorgesehen. Die Gothaer hat zu diesem Zweck jetzt die MediNatura geschaffen, mit der Kunden ihre Kosten für alternative Heilmethoden verringern können. Vorteile dieser Versicherung sind, dass für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel sowie für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis Kosten erstattet werden.
Die Gothaer MediNatura ist empfehlenswert für diejenigen, die bereit sind, für ihre Gesundheit alternative Behandlungsmethoden anzuwenden. Somit ist MediNatura ratsam für alle gesetzlich und privat krankenversicherten Personen, die ihren ambulanten Versicherungsschutz um Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren durch Ärzte ausbauen wollen. MediNatura übernimmt 100 Prozent der Aufwendungen. Außerdem werden für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker, einschließlich verordneter Arzneimittel, bis zu 2.000 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Allerdings sind die Leistungen auf gewisse Erstattungsbeträge beschränkt, im ersten Kalenderjahr auf 500 Euro und 1.000 Euro im zweiten Kalenderjahr.
Als zusätzliche Ergänzung wird unter anderem der Zahnergänzungsschutz empfohlen. Die Gothaer MediDent rechnet die Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung an – 100 Prozent Erstattung bei Regelversorgung sowie bis zu 80 Prozent bei privatzahnärztlicher Behandlung inklusive Implantate oder Inlays. Auch eine stationäre Ergänzung ist sinnvoll, da die Kunden durch attraktive Wahlleistungen im Krankenhaus die bestmögliche medizinische Versorgung mit allem Komfort erhalten können. Das Krankentagegeld der Gothaer garantiert die volle Absicherung des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall für die Zeit nach der Gehaltsfortzahlung. Das Krankenhaustagegeld ist ab dem ersten Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes in vereinbarter Höhe, steuerfrei, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Nachweis von Kosten erhältlich. Der gesamte Versicherungsumfang ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die unter Gothaer.de nachzulesen sind.
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