Die Krankenkassen Barmer und GEK haben wie bereits berichtet zu Beginn dieses Jahres fusioniert. Aber was bringt diese Fusion nun den Versicherten? Auf welche Leistungen können sie nun insbesondere in Sachen Pflege zählen?
Bei dem Faktor Haushaltshilfe ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushaltshilfe haben, sofern die Person, die den Haushalt normalerweise führt, im Krankenhaus oder zur Kur ist oder sofern es ihr zu Hause so schlecht geht, dass sie häusliche Krankenpflege benötigt. Die GEK übernahm für ihre Versicherten bisher die Haushaltshilfe über das gesetzlich vorgeschriebene Maß bis zum 14. Geburtstag des Kindes, jedoch lag die Obergrenze bei 182 Tagen je Krankheitsfall. Mitglieder der Barmer erhielten die Haushaltshilfe dagegen nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 12. Geburtstag des Kindes für die Dauer von einem Jahr je Krankheitsfall. Nach der Fusion wurde dieser Punkt für Barmer- und GEK-Versicherte optimiert: Die bisherige Regelung der GEK ist übernommen und auf insgesamt ein Jahr je Krankheitsfall ausgeweitet worden. Damit kam es zur Verbesserung für Barmer- und GEK-Versicherte.
Häusliche Krankenpflege kann von allen Versicherten aller Kassen in Anspruch genommen werden, sofern dadurch eine Behandlung im Krankenhaus umgangen bzw. verkürzt werden kann. In der Pflege inbegriffen kann die Behandlungspflege wie zum Beispiel Wundversorgung sein, die Grundpflege wie zum Beispiel Hilfe beim Essen sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege bezahlen alle Kassen, auch wenn der Arzt dies verordnet, ohne dass eine Krankenhausbehandlung geboten wäre. Als Mehrleistung tragen einige Kassen in diesem Fall auch die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Auch die GEK macht dies. Die Höchstdauer war bisher jedoch auf 182 Tage je Krankheitsfall begrenzt. Die Barmer hat diese Option für ihre Versicherten nicht im Programm. Die neu entstandene Barmer GEK offeriert die Mehrleistung jetzt, beschränkt die Leistung aber auf 28 Tage je Krankheitsfall. Damit kommt es im Endeffekt zu einer Verbesserung für Barmer-Versicherte, allerdings eher zu einer Verschlechterung für GEK-Mitglieder.

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