Zahlreiche Krankenkassen haben heute im Laufe des Tages angekündigt, die vieldiskutierten Zusatzbeiträge für gesetzlich Versicherte einzuführen. Den Anfang machte die DAK: Die drittgrößte deutsche Krankenkasse kündigte an, voraussichtlich ab Februar einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pro Monat und Versicherten zu erheben. Auch von der KKH-Allianz und der Deutschen BKK sowie einigen anderen BKKS waren ganz ähnliche Töne zu hören. Die meisten der acht Krankankassen, die heute Farbe bekannten, wollen den maximal möglichen Pauschalbetrag erheben. Theoretisch wäre es ihnen auch möglich, nach einer Einkommensprüfung bis zu einem Prozent des Einkommens, höchstens jedoch 37,50 Euro pro Monat, zusätzlich einzufordern. Praktisch bedeutet diese Lösung allerdings einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, sodass sich voraussichtlich eine Mehrheit der Kassen vorerst für die Pauschal-Erhebung entscheiden wird.
Der Zusatzbeitrag muss von den Versicherten allein getragen werden - die Arbeitgeber werden damit nicht belastet. Mitversicherte Familienangehörige müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Der Beitrag wird nicht automatisch vom Lohn einbehalten, sondern separat per Überweisung oder Lastschrift eingezogen. Auch Empfänger von ALG II müssen den Zusatzbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Nur wenn eine besondere Härte vorliegt, kann der Beitrag erstattet werden. Gesetzlich Versicherte, die ergänzende Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, müssen den Beitrag nicht selbst bezahlen.
Als eine von wenigen Krankenkassen haben die AOK Plus und die Techniker Krankenkasse bekannt gegeben, vorerst auf den Zusatzbeitrag verzichten zu wollen. Deshalb in eine der beiden Kassen zu wechseln ist zwar aufgrund eines Sonderkündigungsrechts möglich, das infolge der faktischen Beitragserhöhung in Kraft tritt. Besonders ratsam ist ein Wechsel aber nicht in jedem Fall: Aller Voraussicht nach werden alle Kassen früher oder später Zusatzbeiträge erheben, sodass der erwartete Kostenvorteil u.U. nicht zum Tragen kommt.
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