Am Tag 1 nach der Verkündung der ersten Zusatzbeiträge diskutiert ganz Deutschland heiß über das Für und Wider, Ursachen und Folgen dieser Entscheidung. Die Entrüstung über die Einführung der Zusatzbeiträge ist groß - aus vielerlei Gründen. Einer der größten Aufreger ist derzeit wohl, dass auch Empfänger des Arbeitslosengeld II den Zusatzbeitrag in voller Höhe aus eigener Tasche zahlen sollen - von ihrem Regelsatz wohlgemerkt. Bisher ist es nicht vorgesehen, dass Hartz-IV-Empfänger einen Zuschuss erhalten sollen, um den Zusatzbeitrag abzufedern. Stattdessen gibt es lediglich eine Härtefallregelung: Die Jobcenter übernehmen die Zusatzkosten nur auf Antrag in Härtefällen, wenn also diese Zusatzbelastung eine unbillige Härte für den Betroffenen darstellen sollte. In der Zwischenzeit ließ eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg verlauten, das Empfänger von ALG II gesetzlich verpflichtet seien, in eine andere Kasse zu wechseln, die keine Zuschläge erhebt. Wer in seiner alten Kasse verbleiben wolle, müsse den Zusatzbeitrag selbst zahlen. Auch der FDP-Sozialexperte Kober verweist in einer aktuellen Pressemitteilung der Bundestagsfraktion auf die erleichterten Wechselbedingungen in andere Krankenkassen und Härtefallregelungen für den Ausnahmefall.
Während die einen noch über den Zusatzbeitrag für ALG-II-Empfänger streiten, prüft das Bundeskartellamt in der Zwischenzeit Beschwerden gegen den Zusatzbeitrag. Konkret geht es darum, dass am Montag gleich mehrere Krankenkassen gleichzeitig den pauschalen Zusatzbeitrag in Höhe der maximal möglichen acht Euro angekündigt haben. Kartellrechtlich überprüft wird der Verdacht auf Absprache und auf kartellartige Verhaltensweisen, die von Anfang an zu unterbinden seien. Verbraucherschützer und Arbeitgeberverbände begrüßten diesen Vorstoß. In der Politik stoßen die aktuellen Vorgänge auf geteiltes Echo.
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