Doch kein weltweiter Auslandsschutz in der GKV

Dass es ab sofort einen weltweiten Auslandskrankenschutz geben würde, erklärten mehreren gesetzliche Krankenkassen vor kurzem. Die Versicherten freuten die Information über diese Leistungserweiterung, doch das Bundesversicherungsamt sah das Verhalten der Krankenkassen als äußerst kritisch an. Auch das Bundesgesundheitsministerium ist gegen diesen Auslandsschutz und wies daraufhin, dass die betroffenen Krankenkassen den Auslandskrankenschutz nur noch bis zum Ende des Jahres anbieten dürften. Schließlich gilt üblicherweise die Regel, dass gesetzliche Krankenversicherer ihren Versicherten lediglich eine Empfehlung in Bezug auf einen Versicherer geben dürfen, der Auslandskrankenschutz anbietet.

Im vorliegenden Fall kam es aber nicht mehr zu einer Empfehlung. Vielmehr bestimmten die Krankenkassen selbst, einen weltweiten Auslandskrankenschutz für ihre Versicherten gelten zu lassen. Für diese Leistung ist eigentlich eine zusätzliche Genehmigung notwendig, die die Krankenkassen vorliegend nicht eingeholt hatten. Allerdings ist mangels Genehmigung ein Auslandskrankenschutz nur für die EU-Staaten gültig, mit denen eine gesonderte Vereinbarung bestehe.

Für Reisen außerhalb der EU muss eine gesonderte private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, die sich vor allem für viel Reisende sinnvoll ist. Jedenfalls missfiel dem Bundesversicherungsamt und auch dem Bundesgesundheitsministerium dieses eigenmächtige Verhalten der Versicherer so sehr, dass dieser Reiseschutz nur noch bis Ende des Jahres gilt und die ursprüngliche Regelung ab dem folgenden Jahr wieder in Kraft treten wird. In ganz Deutschland sind insgesamt fast 2 Millionen Versicherte von dieser Sonderleistung „betroffen“.

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