Ein Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse: Betriebsrente

Der massive Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherern und auch die Entscheidung für GKV beziehungsweise PKV, solange das System an sich nicht verändert wird, wird diese Situation sich nicht verändern.

In der privaten Krankenversicherung sind wieder einmal die Prämien erhöht worden, was dazu führte, dass privat Versicherte wieder vermehrt in die gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren wollen, wie von den GKV erklärt wird. Um in die GKV zurückzukehren, ist entscheidend, ob ein Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über oder unter der Pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt und dabei kann die Betriebsrente helfen, wie der Informationsdienst Monero.de erklärte. Allerdings so sagte Monero.de auch, dass dies generell nur dann funktioniere, sofern das Einkommen unter die Pflichtversicherungs-Grenze von aktuell 50.850 Euro pro Jahr fiele.

Alle diejenigen privat Versicherten, die auch nur ein wenig darüber kämen, könne mithilfe einer Betriebsrente per Entgeltumwandlung mit einem Aufwand bis höchstens 2.688 Euro ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen unter die Grenze bringen und würden dadurch auch zeitgleich etwas für die Altersvorsorge machen. Dass ein solche Option besteht, wissen nur die wenigsten Versicherten. Trotzdem sollte man dabei vorsichtig handeln, wie Andreas Kunze rät: „Ein privat Krankenversicherter, der bei seiner Privatkasse bleiben möchte, hat kein Wahlrecht, wenn sein Einkommen wegen der Betriebsrente unter die Pflichtversicherungs-Grenze gerutscht ist“. So kann durch eine Gehaltsumwandlung auch wiederum der Verbleib in der privaten Krankenversicherung problematisch werden. Jedenfalls muss die Höhe der Entgeltumwandlung so berechnet werden, dass das Einkommen über der Pflichtversicherungs-Grenze bleibt.

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