Neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung der Versichertenrechte

Der „Gesetzentwurf zur Änderung versicherungs-rechtlicher Vorschriften“, der jetzt des vom Justizministerium vorgestellt wurde, soll im PKV-Bereich für die Sicherstellung einer Beitragsreduzierung führen, sofern ein Selbstbehalt im Basistarif vereinbart worden ist.

Heute kommt es durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht automatisch zu einer Beitragsreduktion. Zahlen Versicherte mit einem vereinbarten Selbstbehalt den gedeckelten Höchstbeitrag von etwa 600 Euro, obwohl sie einen höheren Beitragssatz bezahlen hätten müssen, so ist nicht wirklich von einer Beitragsermäßigung zu sprechen.

Sollte der Entwurf umgesetzt werden, werden die Versicherungsnehmer in derartigen Fällen jederzeit den Selbstbehalt mit einer Frist von drei Monaten kündigen dürfen. Darüber hinaus soll es nach dem Gesetzentwurf in Zukunft eine Auskunftspflicht des Versicherers zur Kostenübernahme bei kostspieligen Heilbehandlungen geben. Das bedeutet, dass der Privatversicherte einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Versicherer hat und damit genau weiß, ob die Versicherung die Kosten einer Heilbehandlung trägt oder nicht. Die zu erwartenden Kosten müssen allerdings über eine Höhe von 3.000 Euro liegen. Sobald der Heil- und Kostenplan vorgelegt ist, hat der Versicherer verbindlich Auskunft zu erteilen, welche Kosten er übernimmt. Kostenpläne an sich sind heutzutage bereits bei Zahnersatz und implantologischen Leistungen regelmäßig erforderlich. Auch soll der privat Versicherte bei einer Prämienerhöhung in Zukunft eine um einen Monat verlängerte Kündigungsfrist bekommen, da sich eine vierwöchige Kündigungsfrist als zu kurz herausgestellt hatte, um als Kunde gleichzeitig einen abgeschlossenen Anschlussvertrag vorzeigen zu können.

Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat diesen „Gesetzentwurf zur Änderung versicherungs-rechtlicher Vorschriften“ nun den Bundesländern und Verbänden unterbreitet, damit sie Verbesserungsvorschläge zu Details für Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) machen können. Die Ministerin bezeichnete den Entwurf als einen „weiteren Baustein“ zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher.

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