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Kinder dürfen nach Scheidung in PKV bleiben

Saskia am 30. Januar 2010 · Kein Kommentar

Ein Vater, der zusätzlich zu den regulären Unterhaltsleistungen auch noch den Beitrag für die private Krankenversicherung seines Sohnes übernehmen sollte, hatte sich geweigert, diese Zahlung zu leisten. Das Kind soll nach der Scheidung bei der Mutter bleiben, was für den Vater bedeutet, Unterhalt zu leisten. Mit der Übernahme des Versicherungsbeitrags für die PKV des Kindes zeigt er sich nicht einverstanden. Er war der Meinung, dass das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln solle, um dort automatisch über die Mutter mitversichert zu sein.

Weil der Vater sich weigerte, den monatlichen Versicherungsbeitrag in Höhe von 180 Euro zu übernehmen, zog die Mutter vor Gericht, um auf diesem Weg die Zahlung einzuklagen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich für das Wohl des Kindes ausgesprochen, was für den Vater letztlich bedeutet, nicht nur die regulären Unterhaltszahlungen leisten, sondern auch den Beitrag für die PKV des Jungen übernehmen zu müssen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den Verhältnissen, die das bisherige Familienleben geprägt haben. Weil das Kind bisher privat versichert gewesen ist und somit eine gute medizinische Versorgung genießen konnte, solle dies auch so bleiben. Gleichzeitig wurde vom Gericht betont, dass die Zahlung des Beitrags nicht mit dem Regelunterhalt verrechnet werden kann. Der Vater sei dazu verpflichtet, den PKV Beitrag für seinen Sohn zusätzlich zu entrichten.

Das gesprochene Urteil könnte starke Auswirkungen auf viele weitere Scheidungsfälle haben. Wenn Kinder privat versichert sind und es zur Scheidung der Eltern kommt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung rechnen.

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Tags: Private Krankenversicherung · Recht

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