Die voraussichtlichen Werte für die Beitragsbemessungsgrenze 2010 sind vor Kurzem im Rahmen eines Vorschlags zur Rechengrößenverordnung 2010 bekannt gegeben worden. Demnach soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) von 48600 Euro im Jahre 2009 auf nunmehr 49950 Euro im Jahre 2010 ansteigen und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse von bislang 44100 Euro auf 45000 Euro. [...]
