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PKV-Glossar
Impressum
 

001. Wer darf eigentlich in die PKV?
002. Unter welchen Bedingungen kann ich zurück in die GKV?
003. Wie finde ich die richtige Krankenversicherungsgesellschaft?
004. Was bringt eine Selbstbeteiligung, ist sie sinnvoll?
005. Welche Arzneimittel bezahlt die PKV?
006. Wie läuft die Abrechnung in der PKV?
007. Wann kann ich meiner PKV kündigen?
008. Sind Angehörige mitversichert?
009. Wonach bemessen sich die Beiträge zur PKV?
010. Wird meine Private Krankenversicherung im Alter teurer?
011. Können die Beiträge bei neuen Krankheiten nachträglich erhöht werden?
012. Können die Leistungen der PKV nachträglich gekürzt werden?


001.
In die PKV dürfen alle Selbständigen (egal ob freiberuflich oder gewerblich tätig) sowie Beamte und Angestellte ab einem bestimmten Bruttojahreseinkommen. Siehe auch: Personenkreis PKV

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002.
Als Angestellter können und müssen Sie zurück in die GKV, wenn Ihr Bruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Das gleiche gilt bei Arbeitslosigkeit.

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003.
Zunächst gilt, dass die Versicherung mit den von Ihnen gewünschten Leistungen und Ihren versicherungsrelevanten Eigenschaften (wie Alter, Geschlecht, Eintrittsdatum, usw.) den günstigsten Tarif bietet.

Dann allerdings sollte die Gesellschaft bezüglich Ihrer Kennzahlen genau betrachet werden, damit auch eine möglichst günstige Beitragsentwicklung gewährleistet ist. Wichtige Kennzahlen sind:

- Verwaltungskostenquote
- Schadensquote
- Eigenkapitalquote
- Höhe gebildeter Rückstellungen
- Bestehen der Gesellschaft auf dem Markt
- Anzahl der Tarifgenerationen

Vgl. den Kennzahlenkatalog des Verbands der Privaten Krankenversicherung.

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004.
Eine Selbstbeteiligung reduziert den monatlichen Versicherungsbeitrag. Dafür muss ein festgelegter Betrag (z.b. 300 EUR pro Jahr) der Gesundheitskosten vom Versicherten übernommen werden. Die Beitragsersparnis liegt aber über der Selbstbeteiligung, weil die Versicherungsgesellschaft Verwaltungskosten einsparen kann. In der Regel ist also die Sebstbeteiligung sinnvoll, darüber sollte aber prinzipiell immer im Einzelfall entschieden werden.

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005.
Im Rahmen der tariflichen Vereinbarung grundsätzlich Arzneimittel, die der Arzt verschreibt.

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006.
Grundsätzlich müssen Sie nur beim Kauf von Arzneimitteln in der Apotheke in Vorleistung treten. Bei Arztrechnungen können Sie diese zunächst bei der PKV einreichen und bezahlen den Arzt erst, wenn die PKV den Rechnungsbetrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben hat. Im Falle von Krankenhausaufenthalten ist sogar die direkte Abrechnung mit der PKV möglich.

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007.
In der Regel mit einer Dreimonatsfrist zum Ende des Kalenderjahres oder bei jeder Beitragserhöhung.

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008.
Angehörige müssen prinzipiell extra versichert werden. Eine spezielle Situation ergibt sich bezüglich der Kinder, wenn ein Ehepartner gesetzlich versichert ist. In diesem Fall sind die Kinder über die GKV mitversichert, wenn der private Versicherte Elternteil nicht mehr als 3.825 EUR brutto im Monat verdient.

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009.
Im Unterschied zur GKV hängen die Beiträge nicht vom Einkommen ab. Sie richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten.

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010.
Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen mit zunehmendem Alter.
Bei der Auswahl einer Krankenversicherung ist es also neben der Berücksichtigung des aktuellen Beitrages besonders wichtig, eine Gesellschaft mit günstiger Beitragsentwicklung auszuwählen.

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011.
Nach Vertragsabschluss können aufgrund hinzukommender Krankheiten keine Beitragserhöhungen durchgeführt werden. Ausnahme: Es wurden bei den Gesundheitsfragen durch den Versicherten falsche Angaben gemacht. Vor Vertragsschluss sind Vorerkrankungen für die Höhe des Beitrages relevant.

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012.
Nein, im Unterschied zur GKV ist das nicht möglich. Für die Dauer des Versicherungsverhältnisses müssen alle Leistungen abgedeckt werden, die zu Beginn vertraglich vereinbart wurden.
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