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001. Wer darf eigentlich in die PKV?
002. Unter welchen Bedingungen kann ich zurück
in die GKV?
003. Wie finde ich die richtige Krankenversicherungsgesellschaft?
004. Was bringt eine Selbstbeteiligung, ist
sie sinnvoll?
005. Welche Arzneimittel bezahlt die PKV?
006. Wie läuft die Abrechnung in der
PKV?
007. Wann kann ich meiner PKV kündigen?
008. Sind Angehörige mitversichert?
009. Wonach bemessen sich die Beiträge
zur PKV?
010. Wird meine Private Krankenversicherung
im Alter teurer?
011. Können die Beiträge bei neuen
Krankheiten nachträglich erhöht werden?
012. Können die Leistungen der PKV nachträglich
gekürzt werden?
001.
In die PKV dürfen alle Selbständigen (egal ob
freiberuflich oder gewerblich tätig) sowie Beamte und
Angestellte ab einem bestimmten Bruttojahreseinkommen. Siehe
auch: Personenkreis
PKV
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002.
Als Angestellter können und müssen Sie zurück
in die GKV, wenn Ihr Bruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze
fällt. Das gleiche gilt bei Arbeitslosigkeit.
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003.
Zunächst gilt, dass die Versicherung mit den von
Ihnen gewünschten Leistungen und Ihren versicherungsrelevanten
Eigenschaften (wie Alter, Geschlecht, Eintrittsdatum, usw.)
den günstigsten Tarif bietet.
Dann allerdings sollte die Gesellschaft bezüglich Ihrer
Kennzahlen genau betrachet werden, damit auch eine möglichst
günstige Beitragsentwicklung gewährleistet ist.
Wichtige Kennzahlen sind:
- Verwaltungskostenquote
- Schadensquote
- Eigenkapitalquote
- Höhe gebildeter Rückstellungen
- Bestehen der Gesellschaft auf dem Markt
- Anzahl der Tarifgenerationen
Vgl. den Kennzahlenkatalog
des Verbands der Privaten Krankenversicherung.
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004.
Eine Selbstbeteiligung reduziert den monatlichen Versicherungsbeitrag.
Dafür muss ein festgelegter Betrag (z.b. 300 EUR pro
Jahr) der Gesundheitskosten vom Versicherten übernommen
werden. Die Beitragsersparnis liegt aber über der Selbstbeteiligung,
weil die Versicherungsgesellschaft Verwaltungskosten einsparen
kann. In der Regel ist also die Sebstbeteiligung sinnvoll,
darüber sollte aber prinzipiell immer im Einzelfall
entschieden werden.
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005.
Im Rahmen der tariflichen Vereinbarung grundsätzlich
Arzneimittel, die der Arzt verschreibt.
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006.
Grundsätzlich müssen Sie nur beim Kauf von Arzneimitteln
in der Apotheke in Vorleistung treten. Bei Arztrechnungen
können Sie diese zunächst bei der PKV einreichen
und bezahlen den Arzt erst, wenn die PKV den Rechnungsbetrag
auf Ihrem Konto gutgeschrieben hat. Im Falle von Krankenhausaufenthalten
ist sogar die direkte Abrechnung mit der PKV möglich.
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007.
In der Regel mit einer Dreimonatsfrist zum Ende des Kalenderjahres
oder bei jeder Beitragserhöhung.
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008.
Angehörige müssen prinzipiell extra versichert
werden. Eine spezielle Situation ergibt sich bezüglich
der Kinder, wenn ein Ehepartner gesetzlich versichert ist.
In diesem Fall sind die Kinder über die GKV mitversichert,
wenn der private Versicherte Elternteil nicht mehr als 3.825
EUR brutto im Monat verdient.
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009.
Im Unterschied zur GKV hängen die Beiträge nicht
vom Einkommen ab. Sie richten sich nach dem Eintrittsalter
und dem Gesundheitszustand des Versicherten.
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010.
Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen
mit zunehmendem Alter.
Bei der Auswahl einer Krankenversicherung ist es also neben
der Berücksichtigung des aktuellen Beitrages besonders
wichtig, eine Gesellschaft mit günstiger Beitragsentwicklung
auszuwählen.
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011.
Nach Vertragsabschluss können aufgrund hinzukommender
Krankheiten keine Beitragserhöhungen durchgeführt
werden. Ausnahme: Es wurden bei den Gesundheitsfragen durch
den Versicherten falsche Angaben gemacht. Vor Vertragsschluss
sind Vorerkrankungen für die Höhe des Beitrages
relevant.
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012.
Nein, im Unterschied zur GKV ist das nicht möglich.
Für die Dauer des Versicherungsverhältnisses müssen
alle Leistungen abgedeckt werden, die zu Beginn vertraglich
vereinbart wurden.
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