Kostenerstattung für Heilpraktiker in der GKV

Welche Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, hängt zunächst einmal vom Leistungskatalog der Kassen ab. Und der unterscheidet sich von Kasse zu Kasse seit der letzten Gesundheitsreform maximal in Feinheiten. Da in der GKV seit Jahren ein großer Sparzwang herrscht und der Erfolg einiger alternativer Heilmethoden (zumindest bisher) medizinisch kaum nachweisbar ist, zeigen sich die Kassen in Sachen Übernahme von Heilpraktiker-Kosten in den meisten Fällen abweisend. Heißt: Im Regelfall müssen Versicherte in der GKV die Kosten selbst tragen, wenn sie alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen wollen.

Eine der ganz wenigen Ausnahmen betrifft die Akupunktur: Sie ist im Leistungskatalog als Therapie für einige wenige Krankheitsbilder aufgeführt und kann daher auch im Rahmen der Regelversorgung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Therapie durch einen anerkannten Arzt durchgeführt wird.

Wer andere alternative Behandlungsmethoden nutzen möchte, kann dennoch das Gespräch mit seiner Krankenkasse suchen: Unter Umständen ist es möglich, eine Einzelfallregelung zu treffen. Deutlich größere Chancen auf Kostenübernahme bestehen für GKV-Versicherte jedoch, wenn sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

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