Basistarif in der PKV (vor / nach 2009)

Beim Basistarif handelt es sich um einen besonderen Versicherungstarif innerhalb der PKV, der von jedem Versicherer angeboten wird und ab (seit) dem 1. Januar 2009 den (früheren) Standardtarif (ersetzt) ersetzen wird. Dieser PKV-Tarif richtet sich an Versicherungsnehmer, die sich besonders preiswert versichern möchten und deshalb die Entscheidung getroffen haben, von der GKV in die PKV zu wechseln.

Der Versicherungsschutz, den der Basistarif bietet, kann als grundlegend bezeichnet werden und entsprechend in etwa dem Versicherungsschutz, den man auch in der GKV genießt. Die Beitragshöhe für Einzelpersonen liegt nicht über dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV.

Eine Besonderheit des Basistarifs besteht darin, einen Anbieterwechsel innerhalb der PKV vornehmen zu können: Beitragsrückstellungen bis in Höhe des Basistarifs können bei einem Wechsel übertragen werden.

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