Beitragsbemessungsgrenze

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um einen Begriff, der aus dem Bereich der GKV stammt. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen des Versicherungsnehmers im Hinblick auf die Ermittlung des Versicherungsbeitrags herangezogen wird. Konkret bedeutet dies: Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, so errechnet sich der Beitrag nicht aus dem tatsächlichen Einkommen, sondern lediglich aus dem Wert der aktuell geltenden Grenze.

Vielen Menschen passiert es, dass sie die Beitragsbemessungsgrenze mit der so genannten Versicherungspflichtgrenze verwechseln. Diese drückt hingegen aus, auf welche Höhe sich das Einkommen eines Arbeitnehmers belaufen muss, damit er in der GKV als freiwilliges Mitglied geführt wird und somit dazu berechtigt ist, einen Wechsel von der GKV in die PKV vorzunehmen.

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